Anschaffungskosten < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:20 Mi 01.01.2014 | Autor: | Timos21 |
Hi,
ich habe hier keine explizite Aufgabe, jedoch allgemeine Fragen zu den Anschaffungskosten eines beweglichen Gutes.
Diese setzen sich ja wie folgt zusammen:
Anschaffungspreis
- Anschaffungspreisminderungen
+ zurechenbare Anschaffungsnebenkosten
+ nachträgliche Anschaffungskosten
= Anschaffungskosten
Ich habe letztens einen Fall gehabt, bei dem eine Transportversicherung zu den Anschaffungsnebenkosten gehörte, jedoch Personalkosten eines externen Mitarbeiters, der die Aufbauarbeiten des Anschaffungsgutes überwachte, nicht dazu gehörten.
Wieso werden Transportversicherungen hinzugerechnet, jedoch diese Kosten des externen MA nicht?
Bei den nachträglichen Anschaffungskosten frage ich mich zudem, ob auch nach einigen Jahren nach Anschaffung des Gutes der Austausch von Verschleißteilen ebenfalls zu diesen Kosten führen, oder gibt es eine zeitliche Vorgabe?
Vielen Dank!
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(Antwort) fertig | Datum: | 15:46 Mi 01.01.2014 | Autor: | Josef |
Hallo Timos21,
> ich habe hier keine explizite Aufgabe, jedoch allgemeine
> Fragen zu den Anschaffungskosten eines beweglichen Gutes.
> Diese setzen sich ja wie folgt zusammen:
>
> Anschaffungspreis
> - Anschaffungspreisminderungen
> + zurechenbare Anschaffungsnebenkosten
> + nachträgliche Anschaffungskosten
> = Anschaffungskosten
>
"Die Anschaffungskosten umfassen alle tatsächlich angefallenen Ausgaben, die zu leisten sind, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Es gilt:
Anschaffungspreis
- Rabatte und Skonti
+ Anschaffungsnebenkosten
= Anschaffungskosten
Anschaffungsnebenkosten können sein:
• Transportkosten
• Provisionen
• Aufstellungskosten
> Ich habe letztens einen Fall gehabt, bei dem eine
> Transportversicherung zu den Anschaffungsnebenkosten
> gehörte,
> jedoch Personalkosten eines externen
> Mitarbeiters, der die Aufbauarbeiten des Anschaffungsgutes
> überwachte, nicht dazu gehörten.
> Wieso werden Transportversicherungen hinzugerechnet, jedoch
> diese Kosten des externen MA nicht?
"Anschaffungsnebenkosten sind Aufwendungen, die zusätzlich zum Anschaffungspreis aufgewendet werden, um den Vermögensgegenstand zu erwerben, ihn an seinen Einsatzort zu verbringen und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen."
"Anschaffungsnebenkosten die für den Erwerb des Vermögensgegenstandes aufgewendet werden sind zum Beispiel Gebühren für Eintragung ins Grundbuch, Notarkosten, Provisionen, Vermessungskosten eines Grundstücks, Grunderwerbsteuer und sonstige nicht erstattungsfähige Verkehrsteuern."
"Für den Bezug aufgewandte Anschaffungsnebenkosten sind unter anderem Transport- und Frachtkosten, Verpackungskosten, Transportversicherungsbeiträge und Zölle."
Kosten für die Errichtung eines Fundaments, für die Montage und für den Anschluss an das Gas-, Strom- und Wassernetz sind ebenfalls Anschaffungsnebenkosten."
Externe Aufwendungen (wie z. B. externe Montageüberwachungskosten) sind m.E. keine Anschaffungsnebenkosten, da sie nicht unmittelbar mit den ursprünglichen Anschaffungskosten in Verbindung stehen.
Sie sind jedoch nicht unbedingt notwendige Nebenkosten, die separat als Eigenleistungen anzusehen sind.
"Weitere Nebenkosten sind Betriebsgenehmigungen und Kosten für Probeläufe. Kanalbaubeiträge, Erschließungs-, Straßenanlieger- und andere auf das Grundstückseigentum bezogene kommunale Beiträge sind Anschaffungsnebenkosten eines Grundstücks."
>
> Bei den nachträglichen Anschaffungskosten frage ich mich
> zudem, ob auch nach einigen Jahren nach Anschaffung des
> Gutes der Austausch von Verschleißteilen ebenfalls zu
> diesen Kosten führen, oder gibt es eine zeitliche
> Vorgabe?
"Nachträgliche Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die nach der Inbetriebnahme des Vermögensgegenstandes für seine Erweiterung, wesentliche Verbesserung oder Änderung seines Nutzungszweckes aufgewendet wurden. Sie sind vom Erhaltungsaufwand abzugrenzen, der unmittelbar ergebniswirksam ist. Anschaffungsnahe Instandhaltungsaufwendungen bei Gebäuden stellen im deutschen Steuerrecht regelmäßig Anschaffungskosten dar."
"Reine Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen gehören nicht zu den Anschaffungskosten." Sie werden als Erhaltungsaufwand angesehen.
Quelle
Viele Grüße
Josef
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(Frage) beantwortet | Datum: | 20:39 Mi 01.01.2014 | Autor: | Timos21 |
Hi,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Dennoch frage ich mich, wieso die Kosten eines externen MA nicht zu den Anschaffungsnebenkosten zählen. Dieser ist doch in deinem Beispiel (externe MA für Montagearbeiten) und in meinem Beispiel (externer MA, der Aufbauarbeiten überwacht) erforderlich, um meine Anlage in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen?
Eine weitere Frage hätte ich allerdings noch.
Die VG des AV wird ja nach §253 (3) HGB abgeschrieben. Nun ist es so, dass bei einer Erhöhung der ursprünglichen Nutzungsdauer die AfA nicht zwingend angepasst werden muss. Jedoch muss bei einer Verringerung der Nutzungsdauer die AfA angepasst werden.
Wie ist es genau bei einer Änderung des Restwertes? Leider habe ich diesbezüglich keine Informationen finden können. Angenommen mein Restwert ist am Ende höher als ursprünglich, müsste ich dann die AfA anpassen? Bzw. was gilt auch im umgekehrten Fall?
Vielen Dank für die Hilfe!
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(Antwort) fertig | Datum: | 08:26 Do 02.01.2014 | Autor: | Josef |
Hallo Timos,
> Dennoch frage ich mich, wieso die Kosten eines externen MA
> nicht zu den Anschaffungsnebenkosten zählen. Dieser ist
> doch in deinem Beispiel (externe MA für Montagearbeiten)
> und in meinem Beispiel (externer MA, der Aufbauarbeiten
> überwacht) erforderlich, um meine Anlage in einen
> betriebsbereiten Zustand zu versetzen?
>
"Für die Installation und Montage der Drehmaschine durch einen externen Dienstleister werden weitere 2.000 € netto berechnet.
Die Anschaffungskosten berechnen sich wie folgt:
Berechnung der Anschaffungskosten
1. Listenpreis 100.000 €
- 2. Rabatt / Preisnachlass (10 %) 10.000 €
+ 3. Montagekosten 2.000 €
= 4. Anschaffungskosten 92.000 €
Die Anschaffungskosten in Höhe von 92.000 € stellen die Abschreibungsbasis dar."
Quelle:
http://www.welt-der-bwl.de/Anschaffungskosten-Definition
"War der externe Dienstleister lediglich unterstützend tätig, liegt im steuerlichen Sinne keine Anschaffung vor."
Quelle
Viele Grüße
Josef
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(Antwort) fertig | Datum: | 10:03 Do 02.01.2014 | Autor: | Josef |
Hallo,
Lineare Abschreibung:
"Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden zum Buchwert bei Jahresbeginn addiert, anschließend teilen Sie den Gesamtbetrag durch die verbleibende Nutzungsdauer (R 7.4 Abs. 9 EStR 2012).
Bei einer nachträglichen Kaufpreisminderung im Jahr nach der Anschaffung berechnen Sie im Jahr des Erwerbs die AfA anhand der ursprünglichen Anschaffungskosten. Im Folgejahr ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der AfA aufgrund der geminderten Anschaffungskosten niedriger."
Quelle
Viele Grüße
Josef
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(Antwort) fertig | Datum: | 10:33 Do 02.01.2014 | Autor: | Josef |
Hallo Timos21,
> Dennoch frage ich mich, wieso die Kosten eines externen MA
> nicht zu den Anschaffungsnebenkosten zählen. Dieser ist
> doch in deinem Beispiel (externe MA für Montagearbeiten)
> und in meinem Beispiel (externer MA, der Aufbauarbeiten
> überwacht) erforderlich, um meine Anlage in einen
> betriebsbereiten Zustand zu versetzen?
>
"Anschaffungsnebenkosten entstehen dem Unternehmen neben dem Anschaffungspreis anlässlich des Erwerbs (z.B. Frachten, Zölle, Transportversicherungen, Einkaufsprovisionen und Grunderwerbsteuer) und der Versetzung des Vermögensgegenstandes in einen betriebsbereiten Zustand (z.B. Kosten der Montage, des Probelaufs und der Sicherheitsprüfung).
Sie müssen zielgerichtet wegen der konkreten Anschaffung des Gegenstandes erfolgen (finaler Anschaffungskostenbegriff).
Aufwendungen, die nur mittelbar dem Zweck der Anschaffung dienen oder nur in ihrem zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang anfallen, dürfen nicht aktiviert werden.
Für die Ausbildung des Bedienungspersonals besteht ebenso ein Aktivierungsverbot wie für Aufwendungen, die dem eigentlichen Erwerbsvorgang vorgelagert sind (z.B. Kosten der Entscheidungsfindung).
Aus Vereinfachungs- und Objektivierungsgründen zählen nur solche Nebenkosten des Erwerbs zu den Anschaffungskosten, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Gemeinkosten, die dem einzelnen Gegenstand nur durch eine mittelbare Schlüsselung zurechenbar sind (z.B. anteilige Kosten der Einkaufsabteilung), gelten typisierend als nicht werthaltig und führen nicht zu Anschaffungskosten."
Quelle
Viele Grüße
Josef
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