www.matheraum.de
Das Matheforum.
Das Matheforum des MatheRaum.

Für Schüler, Studenten, Lehrer, Mathematik-Interessierte.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Mathe
  Status Schulmathe
    Status Primarstufe
    Status Mathe Klassen 5-7
    Status Mathe Klassen 8-10
    Status Oberstufenmathe
    Status Mathe-Wettbewerbe
    Status Sonstiges
  Status Hochschulmathe
    Status Uni-Analysis
    Status Uni-Lin. Algebra
    Status Algebra+Zahlentheo.
    Status Diskrete Mathematik
    Status Fachdidaktik
    Status Finanz+Versicherung
    Status Logik+Mengenlehre
    Status Numerik
    Status Uni-Stochastik
    Status Topologie+Geometrie
    Status Uni-Sonstiges
  Status Mathe-Vorkurse
    Status Organisatorisches
    Status Schule
    Status Universität
  Status Mathe-Software
    Status Derive
    Status DynaGeo
    Status FunkyPlot
    Status GeoGebra
    Status LaTeX
    Status Maple
    Status MathCad
    Status Mathematica
    Status Matlab
    Status Maxima
    Status MuPad
    Status Taschenrechner

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Mathe-Seiten:Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
StartseiteMatheForenJuraArbeitsrecht
Foren für weitere Schulfächer findest Du auf www.vorhilfe.de z.B. Geschichte • Erdkunde • Sozialwissenschaften • Politik/Wirtschaft
Forum "Jura" - Arbeitsrecht
Arbeitsrecht < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Arbeitsrecht: Kündigungsfrist
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:47 Do 18.06.2009
Autor: hasso

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage zum Arbeitsrecht, und zwar gehts um die Kündigungsfrist § 622 BGB

In den Absatz 1 steht das eine Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann.

Sprich ist das so:
Wir haben heite beispielsweise den 01.05.2009 dann ist die Kündigung nur zum 15.06.2009 möglich, weil eine 4 Wochen Frist sprich 28 tage eingehalten werden muss und die nur dann zum nächsten Monat gewährleistet ist.

Und dann steht da noch zum Monats Ende muss da auch eine Frist von 4 Wochen eingehalten werden oder kann man beliebig zum Monatsende Kündigen? Ich denk mal mit einer Frist oder?


Danke im voraus.
Gruß hasso



        
Bezug
Arbeitsrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 08:41 Fr 19.06.2009
Autor: Josef

Hallo hasso,

>  
> ich hab mal eine Frage zum Arbeitsrecht, und zwar gehts um
> die Kündigungsfrist § 622 BGB
>  
> In den Absatz 1 steht das eine Frist von 4 Wochen zum
> Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt
> werden kann.
>  
> Sprich ist das so:
> Wir haben heite beispielsweise den 01.05.2009 dann ist die
> Kündigung nur zum 15.06.2009 möglich, weil eine 4 Wochen
> Frist sprich 28 tage eingehalten werden muss und die nur
> dann zum nächsten Monat gewährleistet ist.
>  

[ok]



> Und dann steht da noch zum Monats Ende muss da auch eine
> Frist von 4 Wochen eingehalten werden oder kann man
> beliebig zum Monatsende Kündigen? Ich denk mal mit einer
> Frist oder?
>  

Wie sich aus § 622 BGB ergibt, können Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis stets mit einer Frist von vier Wochen entweder zum 15. oder zum Monatsende kündigen (§ 622 Abs.1).




Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der vom Zugang der Kündigung (vgl § 130) bis zum Kündigungstermin, also dem Tag, mit dessen Ablauf die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet, reicht. Kündigungstermin sind der 15. (vgl § 192 - Monatsmitte) und der letzte Tag eines Kalendermonats. Die Berechnung der Frist erfolgt nach § 187 I, § 188 II S 1. Eine verspätete Kündigung wirkt zum nächsten zulässigen Kündigungstermin.

[]nächster Paragraf
§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen



Viele Grüße
Josef


Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.matheforum.net
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]