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Huhu Leute
Also bei uns in der Schweiz steht es im Obligationenrecht so geschrieben, dass einem Arbeitnehmer soviele Ferien gewährleistet werden aufgrund der Dauer des Arbeitsverhältnisses in einem Dienstjahr. Also...jetzt habe ich z.B. auf Ende September gekündigt. Aber bevor ich die Kündigung bekannt gegeben habe, habe ich meine 4 Wochen, die mir zustehen bereits eingezogen. Hätte das wohl irgendwelche Konsequenzen zur Folge?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Grüsse Nicole
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 17:11 Mi 05.12.2007 | Autor: | Amano |
Hi Nicole,
ich kenne das Schweizer Rechtssystem nicht, hier ist es so, dass dir Urlaubstage, die du zu viel genommen hast, von deinem letzten GEhalt abgezogen werden also zu unbezahltem Urlaub umfunktioniert werden. Umgekehrt bekommst du ja auch Urlaubstage ausbezahlt, die du nicht nehmen konntest bevor du die Firma verlaesst. dein Arbeitgeber muesste deine Kuendigung bestaetigen und in diesem Schreiben eigentlich erwaehnen, wie er das handhabt. Steht denn nichts in deinem Arbeitsvertrag dazu?
LG
Amano
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