www.matheraum.de
Das Matheforum.
Das Matheforum des MatheRaum.

Für Schüler, Studenten, Lehrer, Mathematik-Interessierte.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Mathe
  Status Schulmathe
    Status Primarstufe
    Status Mathe Klassen 5-7
    Status Mathe Klassen 8-10
    Status Oberstufenmathe
    Status Mathe-Wettbewerbe
    Status Sonstiges
  Status Hochschulmathe
    Status Uni-Analysis
    Status Uni-Lin. Algebra
    Status Algebra+Zahlentheo.
    Status Diskrete Mathematik
    Status Fachdidaktik
    Status Finanz+Versicherung
    Status Logik+Mengenlehre
    Status Numerik
    Status Uni-Stochastik
    Status Topologie+Geometrie
    Status Uni-Sonstiges
  Status Mathe-Vorkurse
    Status Organisatorisches
    Status Schule
    Status Universität
  Status Mathe-Software
    Status Derive
    Status DynaGeo
    Status FunkyPlot
    Status GeoGebra
    Status LaTeX
    Status Maple
    Status MathCad
    Status Mathematica
    Status Matlab
    Status Maxima
    Status MuPad
    Status Taschenrechner

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Mathe-Seiten:Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
StartseiteMatheForenJuraArtikel 2 Abs.1 GG
Foren für weitere Schulfächer findest Du auf www.vorhilfe.de z.B. Informatik • Physik • Technik • Biologie • Chemie
Forum "Jura" - Artikel 2 Abs.1 GG
Artikel 2 Abs.1 GG < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Artikel 2 Abs.1 GG: Frage (reagiert)
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 18:15 Mo 11.02.2008
Autor: Chrissi1101

Aufgabe
Diese Subsidiarität greift auch, wenn das einschlägige Grundrecht nicht verletzt ist, der Schutzbereich aus Art 2 Abs. 1 GG lebt in einem solchen Fall nicht wieder auf.

Hallo,

kann mir jemand diesen Satz erklären?
...man darf Art.2 doch prüfen, wenn kein anderes Grundrecht einschlägig ist, oder?

Dankeschön...

Gruß Chrissi

        
Bezug
Artikel 2 Abs.1 GG: Rückfrage
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:24 Mo 11.02.2008
Autor: Analytiker

Hi Chrissi,

> Diese Subsidiarität greift auch, wenn das einschlägige
> Grundrecht nicht verletzt ist, der Schutzbereich aus Art 2
> Abs. 1 GG lebt in einem solchen Fall nicht wieder auf.

> kann mir jemand diesen Satz erklären?
> ...man darf Art.2 doch prüfen, wenn kein anderes
> Grundrecht einschlägig ist, oder?

ist alles ziemlich aus dem Zusammenhang gerissen. Aus was bezieht sich die Subsidiarität...? Das ist von essentieller Bedeutung für deinen Satz!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Artikel 2 Abs.1 GG: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:27 Mo 11.02.2008
Autor: Chrissi1101

Ich würde sagen, dass es hier ganz allgemein um Art. 2 geht und dieser greift ja generell erst susidiär ein , wenn die anderen Grundrechte nicht betroffen sind... Aber irgendwie widerspricht sich das!

Grüßchen...

Bezug
                        
Bezug
Artikel 2 Abs.1 GG: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 20:42 Mo 11.02.2008
Autor: Analytiker

Hi du,

> Aber irgendwie widerspricht sich das!

das stimmt, und ich glaube ich weiß auch warum. Weil du die Frage (bzw. ist ja gar keine) falsch verstehst... ist zwar immernoch alles aus dem Zusammenhang gerissen was du wissen möchtest, aber eins steht schonmal fest:

Subsidiarität im Recht (also hier im staatlichen Verfassungsrecht) bildet immer eine Beziehung zwischen einer höher- und tiefergeordneten Rechtsebene ab. Zum Beispiel folgendes:

Das BGB ist für das HGB subsidiär, also nachrangig. Sofern im HGB nichts gessagt ist, gelten dann die Regeln des BGB. Und so musst du es auch auf dein GG implementieren: Das GG ist subsidiär für z.B. das Europarecht der EU!!! Aber nicht innerhalb einer Stufe... es kann durchaus sein, das einzelnen Normen (wie z.B. der Art. 2 GG) andere Normen aushebeln oder überstimmen, aber subsidiär können sie m.M. nach nicht sein.

Lieeb Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.matheforum.net
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]