Aufbauschema < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 21:43 Sa 28.05.2011 | Autor: | nicom88 |
Hallo an alle :)
Invitatio ad Offerendum prüfe ich beim obj. Tatbestand einer Willenserklärung (WE), denn der subj. TB ist ja gegeben (Handlung/Erklär.bewusstsein/Geschäftswille). Nur beim obj. Tb ist dann fraglich, ob auch auf einen Rechtsbindungswillen geschlossen werden kann. Hier kommt dann die IaO ins Spiel.
Problematisch ist bei meiner Lösung, dass die Aufforderung zur Abgabe einer WE rechtserhebliche Handlung ist, also irgendwie nicht zum Erklärungsbewusstsein passt. Was sagt ihr dazu? Mir geht es rein um den Aufbau und die Begründung dazu; ich will keinen fließenden Text schreiben sondern schön alles strukturieren.
Und zum obj. und sub. Tatbestand einer Willenserklärung:
a) Abgabe
b) subj. Tatbestand (Handlung/Erklär.bewusstsein/Geschäftswille)
c) obj. Tatbestand
d) essentialia negotii
e) Zugang
Ich bin mir beim Aufbau nicht sicher, weil die Handlung beim subj. TB ja irgendwie die Abgabe impliziert...
Wie ist eure Meinung?
Vielen Dank und liebe Grüße
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 12:04 Mo 30.05.2011 | Autor: | Josef |
Hallo nicom,
>
> Invitatio ad Offerendum prüfe ich beim obj. Tatbestand
> einer Willenserklärung (WE), denn der subj. TB ist ja
> gegeben (Handlung/Erklär.bewusstsein/Geschäftswille). Nur
> beim obj. Tb ist dann fraglich, ob auch auf einen
> Rechtsbindungswillen geschlossen werden kann. Hier kommt
> dann die IaO ins Spiel.
> Problematisch ist bei meiner Lösung, dass die
> Aufforderung zur Abgabe einer WE rechtserhebliche Handlung
> ist, also irgendwie nicht zum Erklärungsbewusstsein passt.
> Was sagt ihr dazu? Mir geht es rein um den Aufbau und die
> Begründung dazu; ich will keinen fließenden Text
> schreiben sondern schön alles strukturieren.
>
>
> Und zum obj. und sub. Tatbestand einer Willenserklärung:
>
> a) Abgabe
> b) subj. Tatbestand
> (Handlung/Erklär.bewusstsein/Geschäftswille)
> c) obj. Tatbestand
> d) essentialia negotii
> e) Zugang
>
> Ich bin mir beim Aufbau nicht sicher, weil die Handlung
> beim subj. TB ja irgendwie die Abgabe impliziert...
>
> Wie ist eure Meinung?
>
"Der objektive Tatbestand (hier: Form der Willenserklärung)
Die Erklärung als objektiver Tatbestand kann in verschiedenen Formen abgegeben werden:
- durch mündliche Äußerung
- durch schriftliche Äußerung
- Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (§ 312 b)
- durch schlüssiges oder konkludentes Handel
- in Ausnahmefällen auch durch Schweigen.
Der subjektive Tatbestand
Der subjektive / innere Tatbestand der Willenserklärung, der eigentliche "Wille", zerfällt in drei Bestandteile:
- dem Handlungswillen
- dem Erklärungswillen
- dem Rechtsbindungswillen (auch: Geschäftswille)."
Hilfsmittel: Recht; Abitur LK + GK; Voll Verlag
|
|
|
|