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Aufgabe | Stellen Sie sich vor, Ihr Fahrrad wäre gestohlen worden. Als Sie Anzeige bei der Polizei erstatten, werden Sie von den Beamten aufgefordert, Ihr Fahrrad zu beschreiben.
Beschreiben Sie Ihr Fahrrad so, dass Streifenbeamte es erkennen und identifizieren könnten. |
Mein Bericht:
Am 27.03.'07 gegen kurz vor elf Uhr morgens traf ich auf dem .....platz in ...... ein und kettete dort mein Fahrrad an einen Fahrradständer, welcher sich direkt vor dem ..... befindet, in dem ich um elf Uhr einen Termin hatte.
Als ich etwa gegen elf Uhr dreißig wieder aus dem Gebäude herauskam, mußte ich feststellen, dass mein Fahrrad gestohlen wurde. Als Indiz diente dafür, dass am Tatort vergessene, aufgebrochene Fahrradschloß, mit dem ich zuvor das Fahrrad an den dafür vorgesehenen Ständer befestigt hatte.
Bei dem geklauten Fahrrad handelt es sich hierbei um ein Damen-Mountainbike, des Typs ........ Das noch neuwertige Rad wurde erst knapp zwei Monate zuvor, am 15.1.'07, in dem Radsportgeschäft Meier, zu einem Neupreis von 799,- , gekauft. Rechnung ist vorhanden und kann bei Bedarf vorgelegt werden. Die Rahmenfarbeist schwarz-metallic; sowohl der Lenker, als auch die Pedale sind silberner Farbe. Das Fahrrad hat eine Rahmenhöhe von 26" und ist mit einer 27-Gang Shimano Kettenschaltung ausgestattet. Die Beleuchtung ist normal und für den Strassenverkehr geeignet. Ausserdem gehören Schutzbleche in schwarz, als Steckausführung, zur Ausstattung, die kinderleicht entfernt werden können, jedoch zum Zeitpunkt des Geschehens befestigt waren. Jeweils am Vorder-, als auch am Hinterrad befindet sich eine Felgenbremse; ein Gepäckträger ist nicht vorhanden. Die eingebaute Vorderradfederung, sowie der ..... Sportsattel gelten als Besonderheiten des gestohlenen Gegenstandes. Die Rahmennummer ist die ........ und wurde gleich nach dem Kauf bei der zuständigen Polizeidienststelle, für den Fall eines Diebstahls, codiert.
Ich habe das aufgebrochene Schloß mit dazugehörigem Schlüssel als Beweisstück bereits bei der Polizeiwache hinterlegt und die Versicherung über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.
Meine Frage:
Zunächst einmal würde ich mich freuen, wenn jemand Korrektur lesen könnte (mit allen Rechtschreib-, Zeit- und Formfehlern. Ausserdem bin ich mir nicht sicher, ob ich die Einleitung und den letzten Satz so stehen lassen soll oder lediglich die genaue Beschreibung des Fahrrads schreiben sollte?
Ich danke schonmal im Voraus demjenigen oder denjenigen, der/die sich die Mühe macht/machen, meinen Bericht durchzugehen.
Gruß.
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 23:16 So 27.05.2007 | Autor: | hase-hh |
moin mathe-depp,
oder sollten wir lieber deutsch-d. sagen?
ich schreibe in foren oft alles klein, nicht wundern! deinen text werde ich aber unter berücksichtigung von groß- und kleinschreibung korrigieren.
zu deiner frage:
> Stellen Sie sich vor, Ihr Fahrrad wäre gestohlen worden.
> Als Sie Anzeige bei der Polizei erstatten, werden Sie von
> den Beamten aufgefordert, Ihr Fahrrad zu beschreiben.
>
> Beschreiben Sie Ihr Fahrrad so, dass Streifenbeamte es
> erkennen und identifizieren könnten.
> Mein Bericht:
>
> Am 27.03.'07 gegen kurz vor elf Uhr morgens traf ich auf
> dem .....platz in ...... ein und kettete dort mein Fahrrad
> an einen Fahrradständer, welcher sich direkt vor dem .....
> befindet, in dem ich um elf Uhr einen Termin hatte.
ggf. wäre noch interessant, was du dort getan hast; ob du zur schule gefahren bist, zum einkaufen o.ä... --- die einleitung halte ich für angemessen, sie macht den bericht rund ---
die vielen ... sind störend und erschweren das lesen des textes (ganz furchtbar!!). --- könnte es sein, dass du ein schreiben für die polizei / die versicherung anfertigen sollst?; nun gut, dies mag dahingestellt bleiben.
also entweder "gegen elf uhr" oder "kurz vor elf uhr"
Am 27.03.2007 kurz vor elf Uhr morgens traf ich auf
dem .....platz in ...... ein und kettete dort mein Fahrrad
an einen Fahrradständer an, welcher sich direkt vor dem .....
befindet, in dem ich um elf Uhr einen Termin hatte.
weiter.
Als ich etwa gegen elf Uhr dreißig wieder aus dem Gebäude
herauskam, musste ich feststellen, dass mein Fahrrad
gestohlen wurde.
"musste"
Als Indiz diente dafür, dass am Tatort
vergessene, aufgebrochene Fahrradschloß, mit dem ich zuvor
das Fahrrad an den dafür vorgesehenen Fahrradständer befestigt
hatte.
ungewöhnliche formulierung , aber geht wahrscheinlich.
> Bei dem geklauten Fahrrad handelt es sich hierbei um ein
> Damen-Mountainbike, des Typs ........
unbedingt: gestohlenen; 'hierbei' ist überflüssig, 'des Typs' kein Komma!
Bei dem gestohlenen Fahrrad handelt es sich um ein Damen-Mountainbike des Typs ...
Das noch neuwertige Rad wurde erst knapp zwei Monate zuvor, am 15.1.2007, in dem Radsportgeschäft Meier, zu einem Neupreis von 799,- , gekauft.
Die Rechnung ist vorhanden und kann bei Bedarf vorgelegt werden. Die Rahmenfarbe ist schwarz-metallic; sowohl der Lenker, als auch die Pedale sind silberner Farbe. Das Fahrrad hat eine Rahmenhöhe von 26" und ist mit einer 27-Gang-Shimano-Kettenschaltung ausgestattet.
Die Beleuchtung ist normal und für den Straßenverkehr geeignet.
da könnte man sich fragen, was heißt "normal" und was "für den Straßenverkehr geeignet"; ggf. noch präzisieren. --- auch hier ist der satz mit der rechnung für die beschreibung des rades unwesentlich, man könnte diesen satz auch in klammern setzen, muss man aber nicht.
Außerdem gehören Schutzbleche in schwarz, als Steckausführung, zur Ausstattung, die kinderleicht entfernt werden können, jedoch zum Zeitpunkt des Diebstahls an dem Fahrrad befestigt waren. Am Vorder- als auch am Hinterrad befindet sich eine Felgenbremse; ein Gepäckträger ist nicht vorhanden. Die eingebaute Vorderradfederung, sowie der
..... Sportsattel gelten als Besonderheiten des gestohlenen
Gegenstandes. Die Rahmennummer lautet ........ und wurde
gleich nach dem Kauf bei der zuständigen Polizeidienststelle, für den Fall eines Diebstahls, codiert.
Ich habe das aufgebrochene Schloß mit dazugehörigem Schlüssel als Beweisstück bereits bei der Polizeiwache hinterlegt und die Versicherung über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.
ggf. noch präzisieren, wann das beweisstück hinterlegt worden ist und wann die versicherung informiert worden ist.
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> Meine Frage:
>
> Zunächst einmal würde ich mich freuen, wenn jemand
> Korrektur lesen könnte (mit allen Rechtschreib-, Zeit- und
> Formfehlern. Ausserdem bin ich mir nicht sicher, ob ich die
> Einleitung und den letzten Satz so stehen lassen soll oder
> lediglich die genaue Beschreibung des Fahrrads schreiben
> sollte?
es ist richtig, dass die einleitung und der schluss nicht unbedingt zur beschreibung des fahrrades gehören, aber für die polizei bzw. die akte interessant sein können. die polizei hätte sicher ein interesse an diesen informationen. ob dein lehrer dieses interesse hat, müßtest du ihn selbst fragen. also würde ich sowohl einleitung wie auch den schluss mit in den bericht aufnehmen!
schöne pfingsten!
wolfgang
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Zunächst einmal möchte ich mich recht herzlich für die Korrekturvorschläge bedanken, zumal das ja wirklich schnell ging :)) danke, danke!
Die ganzen Pünktchen waren leider notwendig, da ich ungern Stadt, Platz, etc. hier im Forum benennen wollte. Tut mir leid, falls das irritiert.
Ich habe jetzt nochmal die Dinge, die Du aufgeführt hast versucht zu verbessern und würde mich freuen, dazu nochmal eine Antwort zu bekommen.
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.........welcher sich direkt vor dem Eingang des Straßenverkehrsamtes befindet, in dem ich um elf Uhr einen Termin hatte. Daraufhin ging ich in das Gebäude, um pünktlich zu dem oben genannten Termin zu erscheinen.
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Die Beleuchtung entspricht der Norm (Katzenauge unterhalb des Sattels befestigt, abnehmbar; Frontstrahler am unteren Teil des Lenkers montiert, wird über Dynamo betrieben) und für den Straßenverkehr, sprich für Fahrten bei Dunkelheit oder Schlechtwetter, geeignet.
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Ich habe das aufgebrochene Schloss mit dazugehörigem Schlüssel als Beweisstück bereits am Nachmittag des 27.03.07 bei der Polizeiwache hinterlegt und die Versicherung am nächsten Morgen über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.
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Vielen Dank und ebenfalls schöne Pfingsten! :)
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Die Beleuchtung entspricht der Norm (Katzenauge unterhalb des Sattels befestigt, abnehmbar; Frontstrahler am unteren Teil des Lenkers montiert, wird über Dynamo betrieben) und für den Straßenverkehr, sprich für Fahrten bei Dunkelheit oder Schlechtwetter, geeignet.
=> diese Einlassung ist eher zu Werbungszwecken geeignet. Muss das sein? Ansonsten hast du deinen eigentlichen Bericht gut sachlich gehalten. Dieser Satz fällt da qua Länge und Absicht heraus.
Das selbe gilt für den letzten Satz. Fazit: diese beiden Sätze lassen eine andere Absicht erkennen als die Fahrradbeschreibung. Letztere dient dazu, das Fahrrad zweifelsfrei indentifizieren zu können. Die beiden (von mir bemängelten) Sätze - dazu, entweder Werbung zu machen (was ich nicht annehme) oder um der Polizei durch die Blume zu sagen, dass man vorschriftsmäßig gehandelt hat (richtige, straßentaugliche Beleuchtung; schnelle Reaktion, Meldung an die Versicherung). Meines Erachtens gehört die letzte Absicht nicht zu der Aufgabenstellung.
P.S. Die Einleitung macht es spannend. Ich persönlich finde das schön. Ob dein Lehrer das auch so sieht, musst du selbst einschätzen können.
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 22:47 Mo 28.05.2007 | Autor: | Mathe-Depp |
Ich danke euch ganz herzlich!
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