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Bilanz: Bilanzarten
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:16 Mi 06.07.2011
Autor: hasso

Hallo und Guten Tag zusammen,

ich hab eine Frage zu der Bilanz die Unternehmen ende eines Geschäftsjahres erstellen müssen ( nach dem HGB ist es ja eine Pflicht ).

Und zwar gibt es ja unterschiedliche Bilanzen.
Die Bilanz die ich bis jetzt immer kannte war die ganz normale die ein Unternehmen erstellt ( Linke Seite Aktiv Seite und in der Rechten Seite Passiv Seite ) auf der linken Seite ist dann das Anlagevermögen zudem Fuhrpark, Maschinen, Grundstücke etc.  Umlaufvermögen ( zudem kasse, Forderungen an Lieferung und Leistung, Roh Hilf und Betriebsstoffe )

Die Passiv Seite beinhaltet ja das Eigen und Fremdkapitel.


Nennt sich diese Bilanz Handelsbilanz und die Steuerbilanz ergibt sich ja aus der Handelsbilanz mit der mehr und Weniger Rechnung oder vertausche ich hier einiges?

Des Weiteren ist die Steuerbilanz genau so aufgebaut wie die normale Bilanz?

http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Allgemeine-Betriebswirtschaftslehre/images/076.jpg



LG
hasso

        
Bezug
Bilanz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:55 Mi 06.07.2011
Autor: Josef

Hallo hasso,


>  
> ich hab eine Frage zu der Bilanz die Unternehmen ende eines
> Geschäftsjahres erstellen müssen ( nach dem HGB ist es ja
> eine Pflicht ).


"Nach § 242 BGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüsse, die aus Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung besteht, zu erstellen; Ausnahme § 242 Abs. 4 BGB." [1]

>  

> Und zwar gibt es ja unterschiedliche Bilanzen.
>  Die Bilanz die ich bis jetzt immer kannte war die ganz
> normale die ein Unternehmen erstellt ( Linke Seite Aktiv
> Seite und in der Rechten Seite Passiv Seite ) auf der
> linken Seite ist dann das Anlagevermögen zudem Fuhrpark,
> Maschinen, Grundstücke etc.  Umlaufvermögen ( zudem
> kasse, Forderungen an Lieferung und Leistung, Roh Hilf und
> Betriebsstoffe )

[ok]

>  
> Die Passiv Seite beinhaltet ja das Eigen und Fremdkapitel.
>
>

[ok]


> Nennt sich diese Bilanz Handelsbilanz

[ok]

> und die Steuerbilanz
> ergibt sich ja aus der Handelsbilanz mit der mehr und
> Weniger Rechnung

[ok]


>  oder vertausche ich hier einiges?
>  
> Des Weiteren ist die Steuerbilanz genau so aufgebaut wie
> die normale Bilanz?
>  

"Auch wenn eine Bilanz inhaltlich die Posten "Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten" enthält, so entspricht sie damit noch nicht ohne Weiteres den GoB, so lange diese Posten nicht "hinreichend" aufgegliedert sind (§ 247 Abs. 1 HGB). Anhaltspunkte für eine hinreichende Gliederung gibt der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit des § 243 Abs. 2 HGB. Zusätzlich schreibt § 247 Abs. 2 HGB vor, dass nur die Gegenstände auszuweisen sind, die dem Geschäftsbetrieb dienen. Diese Vorschrift grenzt das Betriebsvermögen vom Privatvermögen ab." [1]


"Steuerbilanz: die Bilanz, die unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften (Abgabenordnung, Einkommensteuergesetz) aufgestellt wird und nach der eine Unternehmen besteuert wird. Nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz des HGB richten sich die Wertansätze der Steuerbilanz nach der Handelsbilanz. [2]



"Steuerbilanz,

spezielle, die Gewinnermittlungsvorschriften des Steuerrechts berücksichtigende Bilanz, die der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer dient. Die Steuerbilanz wird grundsätzlich aus der Handelsbilanz hergeleitet (»Maßgeblichkeitsprinzip« der Handelsbilanz für die Steuerbilanz)."[3]


"Wird auf der Grundlage des Steuerrechts eine Steuerbilanz erstellt, so hat diese nur einen Adressaten, den Fiskus. Ihre Aufgabe besteht im wesentlichen des Steuerbilanzgewinns, der die Grundlage für die Besteuerung darstellt." [4]


"Die Handelsbilanz wird der Gewinnausschüttung zugrunde gelegt und bildet den Ausgangspunkt für die aus ihr ableitbare Steuerbilanz. Von dieser unterscheidet sich die Handelsbilanz u. a. dadurch, dass sie das Bilden von Rücklagen stärker berücksichtigt und eine niedrigere Bewertung der Aktiva erlaubt." [5]





Quellen:

[1] Handels- und Gesellschaftsrecht; efv-Verlag; 10. Auflage 2009; Band 8; Seite 78/79.
[2] Schülderduden - Wirtschaft; Seite  375
[3] Der Brockhaus; (c) wissenmedia GmbH, 2010
[4] Betriebswirtschaft; Lexikon für Studium und Praxis; Horst Günter (Hg.); rowohlts enzyklopädie; Seite 56
[5] Microsoft ® Encarta ® Enzyklopädie 2005 ©  1993-2004 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.



Viele Grüße
Josef


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