Bundesergänzungszuweisungen ? < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 22:22 Do 19.06.2014 | Autor: | Mimic |
Hallo,
ich wollte fragen, wie man den Satz hier verstehen kann.
"Bundesergänzungszuweisungen sind ergänzende Zuweisungen des Bundes an leistungsschwache Länder. Sie sind ungebundene Mittel und dienen der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs."
Was heißt hier ungebundene Mittel und Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs ?
Heißt das, dass diese nicht zurückgezahlt werden müssen?
Hier entstammt der Text auf Seite 4
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Laenderfinanzausgleich/BFAG.pdf?__blob=publicationFile&v=2
LG
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(Antwort) fertig | Datum: | 05:42 Fr 20.06.2014 | Autor: | Josef |
Hallo Mimic,
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> "Bundesergänzungszuweisungen sind ergänzende Zuweisungen
> des Bundes an leistungsschwache Länder. Sie sind
> ungebundene Mittel und dienen der Deckung des allgemeinen
> Finanzbedarfs."
> Was heißt hier ungebundene Mittel und Deckung des
> allgemeinen Finanzbedarfs ?
> Heißt das, dass diese nicht zurückgezahlt werden
> müssen?
>
Nein.
Ungebundene Mittel = Ungebundene Mittel zur eigenen Gestaltung;
unabhängig; ohne feste Verpflichtungen
Finanzbedarf = das Geld, das man für etwas benötigt
Die Zuschüsse, die Gelder werden zur freien Verfügung gezahlt. Es werden keinerlei Verpflichtungen auferlegt. Die Mittel, die Gelder stehen frei zur Verfügung. Die Gelder sind nicht zweckgebunden. Die Gelder brauchen nicht zu einem bestimmten Vorhaben oder einer bestimmten Investition ausgegeben werden. Sie dienen jedoch zur allgemeinen Zahlung von Ausgaben.
Viele Grüße
Josef
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