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Direktorialverfassung: Fragen bzgl. einzelner Artikel
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 20:39 So 09.09.2007
Autor: espritgirl

Hey Hey [winken],

Ich muss die Artikel der Direktorialverfassung zusammen fassen und ich  dazu habe ich ein paar Verstädnisfragen:

Art. 13: "Jede Urversammung ernennt, je auf 200, ..., einen Wähler"

Frage: Was ist eine Urversammlung? Und was bezieht sich auf die 200?
Wählen 200 Mitglieder der urversmmlung einen Wähler?

Art. 35: "... erforderliche Eigenschaften eine der folgenden Bedingungen vereinigt, nämlich:in den gemeinden über 6000 Einwohnern - dass er Eigentümer oder Nutznießer eines Guts sei, das zu einem Ertrag angeschlagen ist, das an Wert 100 Taglöhnen gleichkommt"
---> hier verstehe ich die ganze Sache nicht - worauf beziehen sich die 100 Taglöhne und was für ein Wert ist das?

desweiteren:
"dass er Eigentümer oder Nutznießer eines Gutes sei, welches zu einem Ertrag angeschlagen ist, der soviel ausmacht als der Lokalwert von 150 Tagen Arbeitslohn..."?
Was ist hier mit Lokalwert gemeint? Und auch hier die Frage nach dem 150 Tagen Arbeitslohn - ich verstehe den Zusammenhang nicht.

Und der letzte Artikel (62):
"Der gesetzgebende Körper ist aus einem "Rat der Alten"..."
---> mit "gesetzgebender Körper" ist doch hier die Verfassung bzw die Organe der Verfassung gemeint, oder?!


Danke für eure Hilfe,

Sarah :-)

        
Bezug
Direktorialverfassung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 22:11 So 09.09.2007
Autor: Analytiker

Hi Sarah [winken],

> Art. 13: "Jede Urversammung ernennt, je auf 200, ..., einen Wähler"
> Frage: Was ist eine Urversammlung? Und was bezieht sich auf die 200?
> Wählen 200 Mitglieder der urversmmlung einen Wähler?

Prinzip einer Urversammlung:
Je 100 Bürger durften aus dem Kreis ihrer Gemeinde oder aus einem Verband von mehreren kleineren Gemeinden einen Wahlmann wählen. Durch Losentscheid wurde die Zahl der Wahlmänner um die Hälfte reduziert. Die Verbliebenen wählten die Vertreter der Legislative und der Exekutive sowie den Gerichtshof. Dieses Prinzip kennzeichnet eine Urversammlung. Die Zahl 200 (eingesetzte Wähler/Wahlmann) in deinem Artikel kannst du durch meine "Beispiel-100" ersetzen.

> Art. 35: "... erforderliche Eigenschaften eine der
> folgenden Bedingungen vereinigt, nämlich:in den gemeinden
> über 6000 Einwohnern - dass er Eigentümer oder Nutznießer
> eines Guts sei, das zu einem Ertrag angeschlagen ist, das
> an Wert 100 Taglöhnen gleichkommt"
> ---> hier verstehe ich die ganze Sache nicht - worauf
> beziehen sich die 100 Taglöhne und was für ein Wert ist das?

Die 100 Tageslöhne beziehen sich auf die Wertigkeit des Guts. Es soll kontrastiert werden, das das Gut einen hohen Stellenwert zu damaligen Wertrelationen hatte. Es ist zwar für mich schwer, aus dem Textfetzen mehr zu erahnen, aber ich könnte mir gut vorstellen das es sich um einen sehr reichen "Adligen" handeln könnte, von wem dort die Rede ist. Denn hier wird herausgestellt, das er Herr einer größeren Gemeinde mit großem Gut ist/war.

> desweiteren:
> "dass er Eigentümer oder Nutznießer eines Gutes sei,
> welches zu einem Ertrag angeschlagen ist, der soviel
> ausmacht als der Lokalwert von 150 Tagen Arbeitslohn..."?
> Was ist hier mit Lokalwert gemeint?

Der Lokalwert war damals ein regionaler Vergleichswert. Was heißt das? Man kann sich das in etwas so vorstellen, das es damals noch kein vergleichbares Geldgefüge (stabiler Geldwert, stabile geldmenge etc.) gab wie heute. Damals war es durchaus möglich, das Geld/wertvolle Güter regional-gesehen einen differenzierten Wert hatte, je nachdem wie sich die regionale Nachfrage und das regionale Angebort darstellte. Mit diesem angegeben Wert kann man ohne Referenzwert (also Vergleich zu Nachbarregion z.B.) wenig anfangen.

> Und auch hier die Frage nach dem 150 Tagen Arbeitslohn - ich verstehe den Zusammenhang nicht.

Ist eigenlich als Synonym zu dem obigen Begriff "Tageslohn" zu setzen. Mehr kann man hier aus dem "gerissenen Zusammenhang" nicht erkennen. Hier soll wieder ein Vergleich stattfinden: Das Gut der betreffenden Person ist mit dem damaligen, regionalen Lokalwert mit 150 Tagen an Arbeitslohn als Wert anzusetzen.

> Und der letzte Artikel (62):
> "Der gesetzgebende Körper ist aus einem "Rat der Alten"..."
> ---> mit "gesetzgebender Körper" ist doch hier die
> Verfassung bzw die Organe der Verfassung gemeint, oder?!

Ich würde den "gesetzgebenden Körper" als Legislative übersetzen. Hier sind die Grenzen der damaligen Sprache zur heutigen sicher fließend, das man u.U. auch die Verfassung als Endprodukt der Legislative damit meinen könnte.

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Direktorialverfassung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 22:16 So 09.09.2007
Autor: espritgirl

Hey Analytiker [winken],

Danke für deine Antwort, ich werde sie morgen in Ruhe durcharbeiten, bin heute zu müde.

Wie immer: wenn noch Fragen sind, dann melde ich mich wieder ;-)


Liebe Grüße und gute Nacht,

Sarah :-)

Bezug
        
Bezug
Direktorialverfassung: Artikel 149
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:50 Mo 10.09.2007
Autor: espritgirl

Hey Analytiker und den Rest der Community [winken],

Habe eine weitere Frage zu einem anderen Artikel:

"Die vollziehende Gewalt ist einem Direktorium von 5 Gliedern übertragen, welche durch den gesetzgebenden Körper ernannt werden, der alsdann, im Namen der Nation, die Stelle einer Wahlversammlung vertritt"

--> also, die Exekutive hat dieses Direktorium aus 5 Mitgliedern welche durch die Legislative ernannt werden ---> aber was ist mit meinem rot markierten Satz gemeint? Was für eine Wahlversammlung?! Die Nationalversammlung, die nicht mehr existiert?

Und ws die "Wortfetzen" angeht: Ist ja nicht die erste Frage, die du von mir beantwortest (;-)), daher weißt du ja hoffentlich, dass ich sonst alles so ausführlich wie möglich beschreibe, allerdings haben wir nicht die kompletten Artikel bekommen, sondern nur ein kleines Arbeitsblatt mit kleine Satzteile, die wir einfach mal verstehen müssen *lol* (Und an alle, die diese Diskussion lesen: wie e aussieht stimmen die Artikelzahlen meines Arbeitsblattes nicht mit den realen Artikelnummern überein, darauf ggf. achten.)


Liebe Grüße,

Sarah :-)

Bezug
                
Bezug
Direktorialverfassung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 23:01 Mo 10.09.2007
Autor: Analytiker

Hi Sarah,
  

> "Die vollziehende Gewalt ist einem Direktorium von 5
> Gliedern übertragen, welche durch den gesetzgebenden Körper
> ernannt werden, der alsdann, im Namen der Nation, die
> Stelle einer Wahlversammlung vertritt"
>  
> --> also, die Exekutive hat dieses Direktorium aus 5
> Mitgliedern welche durch die Legislative ernannt werden
> ---> aber was ist mit meinem rot markierten Satz gemeint?
> Was für eine Wahlversammlung?! Die Nationalversammlung, die
> nicht mehr existiert?

Also dein rot markierter Bereich beschreibt doch den "gesetzgebenden Körper", der nun auch noch die nicht mehr existierende Nationalversammlunf vertritt, oder? So verstehe ich das zumindest ;-)!

-> der alsdann, im Namen der Nation, die Stelle einer Wahlversammlung vertritt"
"der alsdann" bezieht sich auf den "gesetzgebenden Körßer.
"die Stelle einer Wahlversammlung vertritt" meint das der "gesetzgebende Körper" für das Volk vertretungsweise die Wahlversammlung geben kann, da es keine Nationalversammlung mehr gibt...
  

> Und ws die "Wortfetzen" angeht: Ist ja nicht die erste
> Frage, die du von mir beantwortest (;-)), daher weißt du ja
> hoffentlich, dass ich sonst alles so ausführlich wie
> möglich beschreibe, allerdings haben wir nicht die
> kompletten Artikel bekommen, sondern nur ein kleines
> Arbeitsblatt mit kleine Satzteile, die wir einfach mal
> verstehen müssen *lol* (Und an alle, die diese Diskussion
> lesen: wie e aussieht stimmen die Artikelzahlen meines
> Arbeitsblattes nicht mit den realen Artikelnummern überein,
> darauf ggf. achten.)

Ich weiß das du immer alles so ausführlich wie möglich deklarierst. Das war auch gar nicht despektierlich gemeint... ;-)!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
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