Disagio < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 15:38 Sa 15.11.2008 | Autor: | Owen |
Aufgabe | Was versteht man unter einem Disagio? |
Hallo Leute,
ich möchte mich nochmal vergewissern, ob ich das System auch richtig verstanden habe. Beispiel1: Angenommen ich nehme einen Kredit von 100.000 bei einer Bank auf, mit einer 100%igen Auszahlung. Das würde bedeuten, dass ich die vollen 100.000 erhalte und auch die vollen 100.000 tilge+Zinsen(von z.B. 4,5%). Beispiel2: Angenommen ich nehme einen Kredit von 100.000 bei einer Bank auf, mit einer 96%igen Auszahlung und 4% Disagio (4.000). Dies würde bedeuten, dass die Bank ihr Disagio von 4.000 von Anfang an behält und ich nur 96.000 erhalte. Ich muss nun aber nicht 96.000 tilgen+Zinsen, sondern 100.000 tilgen+Zinsen. Dafür habe ich aber einen niedrigeren Nominalzinssatz als im ersten Beispiel(z.B. 4,2%). Dieser Nominalzinssatz bezieht sich aber nicht auf die Auszahlungssumme von 96.000, sondern auf die 100.000! Ist das richtig so?
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 18:05 Sa 15.11.2008 | Autor: | Josef |
Hallo Owen,
> Was versteht man unter einem Disagio?
> ich möchte mich nochmal vergewissern, ob ich das System
> auch richtig verstanden habe. Beispiel1: Angenommen ich
> nehme einen Kredit von 100.000 bei einer Bank auf, mit
> einer 100%igen Auszahlung. Das würde bedeuten, dass ich die
> vollen 100.000 erhalte und auch die vollen 100.000
> tilge+Zinsen(von z.B. 4,5%).
> Beispiel2: Angenommen ich
> nehme einen Kredit von 100.000 bei einer Bank auf, mit
> einer 96%igen Auszahlung und 4% Disagio (4.000). Dies
> würde bedeuten, dass die Bank ihr Disagio von 4.000 von
> Anfang an behält und ich nur 96.000 erhalte. Ich muss nun
> aber nicht 96.000 tilgen+Zinsen, sondern 100.000
> tilgen+Zinsen. Dafür habe ich aber einen niedrigeren
> Nominalzinssatz als im ersten Beispiel(z.B. 4,2%). Dieser
> Nominalzinssatz bezieht sich aber nicht auf die
> Auszahlungssumme von 96.000, sondern auf die 100.000! Ist
> das richtig so?
Oftmals werden (z.B. aus steuerlichen Gründen) Darlehen nicht in voller Höher, sondern mit einem Abschlag (Disagio, Damnum) ausgezahlt.Damit der Kunde dabei keinen Verlust erleidet, wird der Finanzierung anstelle des marktüblichen Zinssatzes ein ermäßigter Nominalzinssatz zugrunde gelegt.
Der Zinssatz, genauer der Nominalzinssatz, ist umso niedriger, je höher das Disagio ist.
Viele Grüße
Josef
|
|
|
|
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 19:00 Sa 15.11.2008 | Autor: | Owen |
Hallo Josef,
vielen Dank für deine Antwort! Wo du die steuerlichen Gründe ansprichst, fällt mir da noch was ein, wo du mir vielleicht weiterhelfen könntest. Wenn man eine Immobilie besitzt und diese vermietet, so ist es ja möglich den Disagio als sogenannte "Werbungskosten" von der Steuer abzusetzen. Was genau bedeutet das? Angenommen ich vermiete eine Wohnung für 400/monatlich und habe wie im oberen Beispiel einen Kredit bei einer Bank aufgenommen mit 4.000 Disagio. Was/Wieviel kann ich denn nun absetzen, und vor allem, wie lange kann ich das machen? Meint man bei der Steuer nur die Einkommenssteuer? Oder können z.B. Unternehmen auch was von der Gewerbe-oder Körperschaftssteuer absetzen?
Gruß
|
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 19:24 Sa 15.11.2008 | Autor: | Josef |
Hallo Owen,
> Wenn man eine Immobilie
> besitzt und diese vermietet, so ist es ja möglich den
> Disagio als sogenannte "Werbungskosten" von der Steuer
> abzusetzen.
> Was genau bedeutet das? Angenommen ich vermiete
> eine Wohnung für 400/monatlich und habe wie im oberen
> Beispiel einen Kredit bei einer Bank aufgenommen mit 4.000
> Disagio. Was/Wieviel kann ich denn nun absetzen, und vor
> allem, wie lange kann ich das machen?
Das Damnum oder Disagio ist sofort in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, wenn es bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren maximal 5 % der DArlehenssumme beträgt. In diesen Fällen betrachtet der Gesetzgeber das Damnum als "marktüblich". Der darüber hinausgehende Teil des Damnums ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum oder bei dessen Fehlen auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen.
> Meint man bei der
> Steuer nur die Einkommenssteuer? Oder können z.B.
> Unternehmen auch was von der Gewerbe-oder
> Körperschaftssteuer absetzen?
>
Bemessung der Gewerbesteuer
§ 8 15) Hinzurechnungen
Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7) werden folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind:
Die Hälfte der Entgelte für Schulden, die wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs (Teilbetriebs) oder eines Anteils am Betrieb oder mit einer Erweiterung oder Verbesserung des Betriebs zusammenhängen oder der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dienen;
Zur Ermittlung des Gewerbeertrags sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. dem Einkommen die in § 8 GewStG bezeichneten Beträge hinzuzurechnen. Dabei ist darauf zu achten, dass i. d. R. eine Hinzurechnung immer nur in der Höhe vorzunehmen ist, in der diese Beträge den einkommensteuerlichen Gewinn gemindert haben, gleichgültig ob die Minderung durch tatsächliche Zahlung oder durch die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten oder sonstige Passivposten, wie z. B. Rückstellungen, bewirkt worden ist.
Zu den hinzuzurechnenden Entgelten für Dauerschulden gehören sowohl Zinsen zu einem festen oder variablen Zinssatz als auch die neben den Zinsen vereinbarten Vergütungen, die zusammen die Effektivverzinsung ausmachen (z. B. Damnum, Disagio).
Fundstelle: NWB Nr. 16 vom 18.04.2006 - 1329 - Fach 5, Seite 1581
Viele Grüße
Josef
|
|
|
|
|
Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:31 Sa 15.11.2008 | Autor: | Owen |
Vielen Dank für die Infos!
|
|
|
|