Erfolgsdelikte < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) reagiert/warte auf Reaktion | Datum: | 23:21 Fr 18.01.2008 | Autor: | Chrissi1101 |
Hallo,
ich bin im ersten Semester und hätte, eine, wahrscheinlich bisschen blöde, Frage...
also die §§ 212,223,303,123 sind alle Erfolgsdelikte, oder?
Wenn ja, dann haben die alle die gleiche Prüfungsreihenfolge, also im objektiven Tatbestand
a) Eintritt des tatbestandlichen Erfolges
b) Kausalität
c) Objektive Zurechenbarkeit
...stimmt das?
Die §§ 222, 229 sind beide nur im Subjektiven Tatbestand Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit anders zu prüfen, oder?
Was gibt es denn zu diesen §§ sonst noch Wissenswertes?
Vielen Dank schon einmal im Vorraus!!!
|
|
|
|
Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 00:07 Sa 19.01.2008 | Autor: | Analytiker |
Hi Chrissi,
> ich bin im ersten Semester und hätte, eine, wahrscheinlich bisschen blöde, Frage...
es gibt keine blöden Fragen... !
> also die §§ 212,223,303,123 sind alle Erfolgsdelikte, oder?
Von welchem Gesetzbuch sprichst du? Ich hätte pauschal gesagt vom BGB, aber da gibt es z.B. den § 222 nicht mehr (weggefallen). Bitte poste doch noch einmal, aus welcher Quelle du die Normen repitiert hast, das wäre sehr hilfreich um dir zu helfen *g*! (Bitte dies immer mit angeben, denn es gibt noch weitere Gesetzesbücher in Deutschland *g*!!!)
Liebe Grüße
Analytiker
|
|
|
|
|
StGB...
Sorry
|
|
|
|