Europa im Spätmittelalter < Geschichte < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) reagiert/warte auf Reaktion | Datum: | 13:57 So 30.03.2008 | Autor: | bliblub |
Hallo liebes Forum.
Wir schreiben am Dienstag eine Geschichtsklausur und eigentlich ist das Thema über das wir schreiben gut greifbar und ich hab auch schon das meisten verstanden. Es bleiben allerdings ein paar Restfragen die zum Nachvollziehen des Zusammenhangs wichtig sind offen.
Es geht um Gründe für die Missstände im deutschen Reich:
Der Lehrer meinte wir müssen uns 3 wichtige Eckdaten merken (Ich war am besagten Unterrichtstag leider krank und kann deswegen die Zusammenhänge und die ausführlichen Gründe nicht verstehen)
1220: Regalien werden geistlichen Fürsten überlassen.
1231: Regalien werden weltlichen Fürsten überlassen.
1356: Goldene Bulle -- Fürsten erhalten Majestätsrechte.
aber warum kommt es dazu???
a) Zugeständnisse aufgrund von Wahlmonarchie (später Erbwahlmonarchie) -- Was heisst das konkret? Worin besteht der Nachteil für den Kaiser?
b) Der Kampf um die Königswürde (Zeit der Welfen und Staufen) Als Beispiel 1198 Doppelwahl (Wieso wird hier in diesem Zusammenhang die Doppelwahl genannt?)
c) Der Investiturstreit Papst - Kaisertum
Fürsten gehen als "lachende Dritte" als Sieger hervor, vorher mündlich zugesprochene Zugeständnisse kriegen sie nun schriftlich (1220/1231)
(Wieso gehen die Fürsten als lachende Dritte hervor? und warum erhalten sie schon vorher Zugeständnisse mündlich?)
d) Prinzip der Erblichkeit der Lehen:
Der Kaiser kann es sich nicht aussuchen, wem er das Lehen gibt. Verschwimmung der Grenzen zwischen Reichsgut und Allodialgut (Eigengut Besitz des Geschlechts) (also dem Geschlecht des Fürsten indemfall oder?)
und eigentlich war es doch das Bestreben Reichsgut zum Allodialgut zu machen und nicht umgekehrt oder? Deswegen ein Vorteil für die Fürsten?
e) Verhältnis Lehnsherr zu Lehnsmann
Das hab ich verstanden: Die Untervasallen sind nämlich nur immer "eine Etage" höher zum Dienst verpflichtet aber nicht direkt dem König - Fehlen der ligischen Treue (gibt teilweise Lehnsherren die mächtiger sind als der Kaiser)
---- Es gab 2 Versuche das aufzuhalten:
Einführung des Reichskirchensystems - scheitert an Investitur OK
"Staufer" - Zusammenarbeit mit Reichsstädten /Ministeralien/Reichsrittern.
-- Aufteilung der Lehen (Wie ist das zu verstehen?)
beide Versuche waren OHNE Erfolg
Und dann bräcuhte ich noch noch den Hauptgrund warum die Goldene Bulle den Fürsten so behilflich waren? Meines Wissens hat die doch der Kaiser selbst festgelegt.
Ich weiss dass, das ziemlich viel ist und ich hoffe unter euch ist ein Geschichtsass der viel darüber weiß. Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für eure Hilfe.
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:50 So 30.03.2008 | Autor: | Josef |
Hallo,
> 1356: Goldene Bulle -- Fürsten erhalten Majestätsrechte.
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> aber warum kommt es dazu???
>
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> Und dann bräcuhte ich noch noch den Hauptgrund warum die
> Goldene Bulle den Fürsten so behilflich waren? Meines
> Wissens hat die doch der Kaiser selbst festgelegt.
>
Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. von 1356, die wichtigste der Goldenen Bullen und zugleich das wichtigste Reichsgrundgesetz des Heiligen Römischen Reiches. Die Goldene Bulle regelte erstmals und abschließend die Königswahl durch die Kurfürsten sowie das Repräsentationszeremoniell für das Reich, und sie schrieb die privilegierte Stellung der sieben Kurfürsten fest (u. a. Unteilbarkeit ihrer Kurfürstentümer, Bestätigung der Kurfürsten als der alleinigen Königswähler). Außerdem enthielt sie Regelungen zum Landfrieden sowie das Verbot, andere als Landfriedensbündnisse einzugehen, und suchte so das Fehdewesen einzudämmen. Die Goldene Bulle blieb bis zum Ende des alten Reiches 1806 in Kraft.
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Viele Grüße
Josef
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:28 Mo 31.03.2008 | Autor: | Josef |
Hallo,
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> 1220: Regalien werden geistlichen Fürsten überlassen.
> 1231: Regalien werden weltlichen Fürsten überlassen.
> 1356: Goldene Bulle -- Fürsten erhalten Majestätsrechte.
>
> aber warum kommt es dazu???
>
In der frühen Staufenzeit versuchten die deutschen Könige, ihre Herrschaft rechtlich zu sichern. Mit Hilfe der am römischen Staatsrecht an der Universität Bologna geschulten Legisten (Juristen) suchte Barbarossa die Königsrechte (Regalien) zu erweitern. Das römische Staatsrecht ließ sich deshalb mit Hilfe gelehrter Männer als politisches Druckmittel benutzen.
Die von den Saliern begonnene Königslandpolitik setzten die Staufer planmäßig fort. Sie suchten geschlossene Territorien zu schaffen und zu erweitern, in denen nur der König Herrschaft ausübte. Von Pfalzen und Burgen aus versuchten sie die Immunitäten aufzulösen und ihre Ministerialen zu alleinigen Richtern und Militärkommandeuren zu erheben. Neben Pfalzen und Burgen sicherten Reichsstädte, denen die Staufer zahlreiche Privilegien verliehen, das Gebiet.
Andere Maßnahmen suchen den Landfrieden zu fördern. Die Landfriedensbewegung geht zurück auf den Versuch kirchlicher Reformkreise, die unteren Bevölkerungsschichten vor den Fehden des Adels zu schützen. 1082 wird der erste Gottesfriede in Deutschland verkündet. Die Fehde sollte an bestimmten kirchlichen Feiertagen, in der Passions- und Adventszeit ruhen. Die salischen Kaiser übernehmen diese Gedanken und versuchten durch Erlaß von Landfrieden die Fürsten zur Friedenswahrung zu verpflichten. Heinrich IV. erließ 1085 einen begrenzten Landfrieden und verkündete 1103 einen Reichsfrieden für vier Jahre. Ihm gelang es ebensowenig wie den späteren Kaisern, die Bestimmungen des Friedens durchzusetzen. Als Ergebnis eines jahrhundertelangen Ringens zwischen Königen und Adel hatte gegen Ende der Stauferzeit der deutsche Hochadel gesiegt. Zur Sicherung seiner sizilische-italienischen Pläne gewährte Friedrich II. 1220 den geistlichen und 1232 den weltlichen Reichsfürsten Herrschaftsrechte, die sie praktisch schon besaßen, die aber den Königen von Rechts wegen vorbehalten waren.
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:43 Mo 31.03.2008 | Autor: | Josef |
Hallo,
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> e) Verhältnis Lehnsherr zu Lehnsmann
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> Das hab ich verstanden: Die Untervasallen sind nämlich nur
> immer "eine Etage" höher zum Dienst verpflichtet aber nicht
> direkt dem König - Fehlen der ligischen Treue (gibt
> teilweise Lehnsherren die mächtiger sind als der Kaiser)
Derjenige, der ein Lehen empfing, wurde Lehnsmann genannt, derjenige, der ein Lehen vergab, Lehnsherr. Der König (Lehnsherr) seinerseits war zum Schutz seiner Untertanen (Lehnsmänner, Lehnsleute) verpflichtet.
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:25 Mo 31.03.2008 | Autor: | Josef |
Hallo,
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> a) Zugeständnisse aufgrund von Wahlmonarchie (später
> Erbwahlmonarchie) -- Was heisst das konkret? Worin besteht
> der Nachteil für den Kaiser?
>
Der Tod des letzten Karolingers führte im Jahr 911 zum ersten Mal zu einer Königswahl im Ostfränkischen Reich . Nach dem Tod Konrads I. setzte sich allerdings zunächst die Erbfolge innerhalb einer Dynastie durch, wobei die Designation des erwünschten Nachfolgers üblich war. Der designierte Nachfolger führte zu Lebzeiten des herrschenden Kaisers den Titel eines "Römischen Königs". Erst beim Aussterben einer Dynastie war eine neue Königswahl erforderlich. Nach dem Aussterben der Staufer entwickelte sich das Reich endgültig zu einer Wahlmonarchie. Stand ursprünglich das Recht zur Königswahl allen Reichsfürsten zu, setzte sich seit Anfang des 14. Jahrhunderts allmählich das Wahlrecht nur der Kurfürsten durch. Formal wurde es endgültig mit der Goldenen Bulle Karls IV. auf die sieben, ab Ende des 17. Jahrhunderts dann neun Kurfürsten eingeschränkt. Mit der Zurückdrängung des päpstlichen Anspruchs auf die Kaiserkrönung und die Annahme des Titels eines erwählten römischen Kaisers durch Kaiser Maximilian I. wurde die Königswahl zugleich zur Kaiserwahl. Dies blieb so bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches. Die letzte Kaiserwahl fand mit der Wahl von Franz II. im Jahr 1792 statt. Obwohl die Kaiserwürde seit 1438 mit einer Ausnahme (Karl VII. aus dem Hause Wittelsbach) bis zum Ende des Reiches immer von einem Mitglied des Hauses Habsburg getragen wurde, blieb das Reich formell eine Wahlmonarchie, die Kurfürsten wahrten eifersüchtig ihr Recht zur Kaiserwahl.
Eine Erbmonarchie ist eine Monarchie, bei der die Thronfolge erbrechtlich geregelt wird.
Wahlmonarchie
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 08:08 Di 01.04.2008 | Autor: | Josef |
Hallo,
> c) Der Investiturstreit Papst - Kaisertum
> Fürsten gehen als "lachende Dritte" als Sieger hervor,
> vorher mündlich zugesprochene Zugeständnisse kriegen sie
> nun schriftlich (1220/1231)
> (Wieso gehen die Fürsten als lachende Dritte hervor? und
> warum erhalten sie schon vorher Zugeständnisse mündlich?)
>
In der ersten Phase versuchte das Papsttum, mit Friedrich II. zusammenzuarbeiten. Als Gregor IX. 1227 zum Papst gewählt worden war, bannte er aus geringfügigem Anlass den Kaiser. Damit begann die militärische Auseinandersetzung, die 1230 durch den Frieden von Ceprano vorerst beendet wurde. Es kam sogar zu einem gemeinsamen Versuch, den lombardischen Städtebund zur Treue gegen den Kaiser zu bewegen. 1239 erfolgte der endgültige Bruch. Gregor verhängte zum zweitenmal über den Kaiser den Bann, der bis zum Tode Friedrichs nicht gelöst wurde. Friedrichs Truppen besetzten die früher dem Papst zugestandenen Gebiete und stellten dadurch die Landverbindung zwischen Reichsitalien und dem Normannenreich her.
Friedrich hielt die Könige Europas neutral, indem er vorgab, die Rechte der Monarchen gegen lombardische Rebellen und Papst zu verteidigen.
Gregor dagegen verketzerte Friedrich als Freigeist, apokalyptisches Untier und Vorgänger des Antichristen. Nach dem Tode Gregors 1241 schien sich mit Innozenz IV. eine Lösung abzuzeichnen, aber die unnachgiebige Lombardenpolitik des Kaisers ließ den schon beschlossenen Frieden scheitern. Innozenz wich nach Lyon aus und ließ hier den Kaiser 1245 absetzen. Erschrockene Konzilteilnehmer sprachen vom Ende der Christenheit. In einer unentschiedenen Lage starb Friedrich 1250 in Apullinen. Damit fand der Machtkampf um päpstlichen oder kaiserlichen Vorgang, um Territorien und Reichsrechte ein jähes Ende. Das staufische Kaisertum hatte seine Ziele nicht erreicht, seine Italienpolitik war ohne Ergebnis geblieben. In der Forschung sind Kaiserpolitik und päpstlicher Herrschaftsanspruch unterschiedlich beurteilt worden; sie haben sich schließlich beide den Mächten unterordnen müssen, denen die Zukunft gehörte, den Monarchien und Fürsten Europas.
Viele Grüße
Josef
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