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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:00 Sa 23.05.2009 | Autor: | Timmi |
Hallo Leute!
Angenommen jemand hat 2002 für 100.000 ein Haus gekauft, weches auch in diesem Jahr fertiggestellt wurde und möchte es vermieten.leider hat der Bauherr schon degressive Afa geltend gemacht,so dass der Erwerber dies erst ab 2003 darf.
Was mich beschäftigt:
1.In 2002 darf der Erwerber nur linear abschreiben.
Der Restwert beträgt 98.000
Wird die degressive Afa ab 2003 nun von den
Anschaffungskosten oder vom Restbuchwert ermittelt?
(Vermute erstes!)
2.Der Bauherr darf die degressive und lineare Abschreibung nur bis zum Verkaufsmonat geltend machen. Richtig?
3. Wenn der Bauherr nicht die degressive, sondern die lineare Afa gewählt hätte, dürfte der Erwerber
dann schon in 2002 degressiv abschreiben?
Viele Grüße Timmi
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Hi Chef,
> 1.In 2002 darf der Erwerber nur linear abschreiben.
> Der Restwert beträgt 98.000
> Wird die degressive Afa ab 2003 nun von den
> Anschaffungskosten oder vom Restbuchwert ermittelt?
> (Vermute erstes!)
Die AK stellen die Abschreibungsbasis dar!
> 2.Der Bauherr darf die degressive und lineare Abschreibung
> nur bis zum Verkaufsmonat geltend machen. Richtig?
Ja .
> 3. Wenn der Bauherr nicht die degressive, sondern die
> lineare Afa gewählt hätte, dürfte der Erwerber
> dann schon in 2002 degressiv abschreiben?
Ja.
Liebe Grüße
Analytiker
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 14:21 Sa 23.05.2009 | Autor: | Timmi |
Danke!!!
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