Geschäftsfähigkeit < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 16:40 So 01.11.2009 | Autor: | Sasilein |
Aufgabe | Der 15- jährige Auszubildende Bodo soll für seinen Chef für 3000,00 EUR einen Computer kaufen. Darf er das? |
Ich weiß nicht ob dieses Thema in diesen Themenbereich gehört...dennoch würde ich gerne wissen, ob Bodo für seinen Chef den PC kaufen darf. Da er nur beschränkt geschäftsfähig ist, darf er ja eigentlich nichts ohne die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter kaufen, was die Höhe seines Taschengeldes übersteigt! Aber es ist ja nicht für ihn..deswegen weiß ich jetzt nicht wie die Lage ist...
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(Antwort) fertig | Datum: | 15:01 Mo 02.11.2009 | Autor: | Josef |
Hallo,
> Der 15- jährige Auszubildende Bodo soll für seinen Chef
> für 3000,00 EUR einen Computer kaufen. Darf er das?
> Ich weiß nicht ob dieses Thema in diesen Themenbereich
> gehört...dennoch würde ich gerne wissen, ob Bodo für
> seinen Chef den PC kaufen darf.
> Da er nur beschränkt
> geschäftsfähig ist, darf er ja eigentlich nichts ohne die
> Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter kaufen, was die
> Höhe seines Taschengeldes übersteigt!
> Aber es ist ja
> nicht für ihn..deswegen weiß ich jetzt nicht wie die Lage
> ist...
Nach § 113 BGB gilt, dass der Minderjährige, wenn er zur Eingehung eines Arbeitsverhältnisses ermächtigt wurde, voll geschäftsfähig ist für alle Rechtsgeschäfte, die mit der Eingehung, der Aufhebung und der Erfüllung dieses Arbeitsverhältnisses zusammenhängen. Nicht explizit eingeschlossen ist die freie Verfügung über das Arbeitsentgelt.
Zu beachten ist weiterhin, dass der Minderjährige bei bestimmten Rechtsgeschäften im Rahmen eines Erwerbsgeschäfts (§ 112 BGB) und bei Dienst- oder Arbeitsverhältnissen (§113 BGB) für bestimmte Rechtsgeschäfte voll geschäftsfähig ist, soweit die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters gegeben ist und bei § 112 BGB die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorliegt.
Viele Grüße
Josef
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