Gesetze als Fußnoten < Sonstiges (Deutsch) < Deutsch < Sprachen < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) überfällig | Datum: | 19:19 Di 01.03.2011 | Autor: | hasso |
Hallo,
ich hab das normale Schema soweit über Fußnoten und drum und dran verstanden. ( Vgl. Autor, Titel, Jahr, Seite)
Jetzt hab ich auch in meiner Arbeiten § wie werden diese zitiert?
Z.b:
Als Personen mit Migrationshintergrund werden definiert als „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborene mit zumindest einem nach 1949 zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“
[5, § 6 Satz 2 Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes (Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung - MighEV) vom 29. September 2010, BGBl. I, Seite 1372, 1373].
Und folgende bereitet mir schwierigkeiten:
In der Bundesrepublik lebten Ende 2001 7,3 Millionen Menschen nichtdeutscher Herkunft, das sind knapp neun Prozent der bundesrepublikanischen Bevölkerung.
als Fußnote stand im Internet:
Angaben nach: R. Münz/E. Ulrich: »Migration und zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Deutschland«, in:Migrationsreport 2000. Fakten, Analysen, Perspektiven, hrsg. v. Klaus J. Bade u. Rainer Münz, Frankfurt/NewYork 2000: Campus S. 23-57, s.a. Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen: Daten und Fakten zur Ausländersituation, Berlin / Bonn: Selbstverlag 2002, 20. Aufl., Febr. 2002;
LG
hasso
|
|
|
|
Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:20 Do 03.03.2011 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
|
|
|
|