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(Frage) reagiert/warte auf Reaktion | Datum: | 16:47 Sa 25.07.2009 | Autor: | Dinker |
Guten Nachmittag
Sie sind mit dem schweizerischen Raumplanungsgesetz unzufrieden und möchten es ändern.
A) Welche Mittel stehen Ihnen als Schweizer Bürger auf Bundesebene zur Verfügung?
Mir fällt da gerade nur das Initiativrecht ein
B) Welche Mittel würden Ihnen in einer indirekten Demokratie zur verfügung stehen (z. B. Deutschland)
Gute Frage....
Danke
Gruss Dinker
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> Sie sind mit dem schweizerischen Raumplanungsgesetz
> unzufrieden und möchten es ändern.
> B) Welche Mittel würden Ihnen in einer indirekten
> Demokratie zur verfügung stehen (z. B. Deutschland)
M.E. muss ich in DEU eine Klage beim zuständigen Verfassungsgericht einreichen, damit die Rechtmässigkeit (Übereinstimmung mit der Verfassung/Grundgesetz) überprüft wird. Als Person muss ich Verfassungbeschwerde einlegen. Es wird jedoch nur die Rechtmässigkeit des Gesetztes geprüft, es sind keine Änderungen möglich. Weitere Infos über Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde
Das (Raumplanungs-) Gesetz kann nur geändert werden durch das zuständige Parlament auf Landes- od. Bundesebene. Die vorhandenen Mittel einer unmittelbaren Bürgerbeteiligung in Form von Volksinitiative, Volksbegehren oder Volksentscheid sind in DEU nicht so stark, dass sie zwingend Gesetzestexte ändern können. Nur auf Landesebene gibt es den Volksentscheid in allen Bundesländern. Im kommunalen Bereich sind direkte Bürgerentscheide (oder Bürgerbegehren) in allen Bundesländern möglich; Volksabstimmung auf Landesebene nur in Berlin und Bayern. Mit einem entprechend starkem Votum kann höchstens das Parlament motiviert werden, Gesetze im Sinne der "Stimme des Volkes" zu ändern. Hinweise hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksinitiative
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksbegehren
(Angaben ohne Gewähr)
LG Eisfisch
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