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Grundlagen Rechnungswesen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 00:53 Mi 08.07.2009
Autor: jbo

Hallo Leute,

könnt ihr mir mal ganz einfach mit simplen Worten erklären, was das Subsidiaritätsprinzip, Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip ist. Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip versteh ich ja so halb bis ganz, aber bei dem Subsidiaritätsprinzip hört es dann aber auf.
Außerdem wäre ein Erklärung zum Scheinkauf auch noch sehr hilfreich.

Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus bei euch.

Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

Gruß Janes

        
Bezug
Grundlagen Rechnungswesen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 01:03 Mi 08.07.2009
Autor: snp_Drake

Subsidiarität: Das Subsidiaritätsprinzip beschreibt eine politische Maxime, nach der immer das unterste Glied, welches mit einer Aufgabe noch fertig wird, diese auch lösen soll.

Im Klartext bedeutet das, dass kleinere Probleme im kleinreren Rahmen gelöst werden sollen, also von der Stadt, der Kommune, etc und nicht alle bis an die oberste Stelle durchgereicht werden (z.B. EU). Ein Beispiel hierfür wäre die Bildungspolitik, welche in Deutschland Ländersache ist und nicht von dem Staat, oder der EU geregelt wird.

Scheinkauf: Ein Scheinkauf ist ein angeblicher Kauf, bei dem das gekaufte Objekt nur scheinbar den Besitzer wechselt. Dies würde beispielsweise bei insolventen Schuldner vorkommen, die ein Objekt nicht den Gläubigern überlassen wollen.

Beispiel: Ich bin ein insolventer Schuldner und besitze ein schönes Haus. Um zu verhindern, dass meine Gläubiger das Haus pfänden, lasse ich dieses von einem Freund zum "Schein" kaufen, damit die Gläubiger keine handhabe mehr haben. Praktisch gehört das Haus immer noch mir, es ist auch kein Geld geflossen, aber die Gläubiger kommen nicht mehr ran.


Hoffe ich konnte helfen und habe nicht zuviel Unsinn erzählt (alle Angaben wie immer ohne Gewähr) ;-)

Bezug
                
Bezug
Grundlagen Rechnungswesen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:24 Mi 08.07.2009
Autor: jbo

Hallo snp_Drake,

mit Scheinkauf meinte ich den Scheinkaufmann nach §5 HGB. Hab da den Kaufmann irgendwie vergessen... :D

Dann noch ne kurze Frage an den Profi! Muss ich nach §21 EStG Vermietung und Verpachtung Umsatzsteuer oder Einkommenssteuer bezahlen?

Gruß

Bezug
                        
Bezug
Grundlagen Rechnungswesen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:02 Mi 08.07.2009
Autor: Josef


>  
> mit Scheinkauf meinte ich den Scheinkaufmann nach §5 HGB.
> Hab da den Kaufmann irgendwie vergessen... :D
>  
> Dann noch ne kurze Frage an den Profi! Muss ich nach §21
> EStG Vermietung und Verpachtung Umsatzsteuer oder
> Einkommenssteuer bezahlen?
>  

Hallo jbo,


Von der Umsatzsteuer befreit ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile. Steuerfrei it auch die Vermietung von Grundstücksteilen, beispielsweise Wohnungen, Zimmer.


Auf die Steuerbefreiung kann der Grundstückseigentümer verzichten, soweit er diese Leistungen an andere Unternehmer zur Nutzung in deren Unternehmen ausführt.


Viele Grüße
Josef




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