Grundlegendes zum Bundestag < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) reagiert/warte auf Reaktion | Datum: | 08:52 Mo 15.09.2008 | Autor: | Masterchief |
Hi, was würde euch zum Thema Grundlegendes zum bundestag einfallen. Das ganze ist nur ein Teil eines Referates über den dt. Bundestag.
Momentan dacht ich eher an Geschichtliches, vllt. ein paar Skandale,...
Dem Bundestag gehören mindestens 598 (=2 X 299) Abgeordnete an. In jedem der 299 Wahlkreise wird derjenige Direktbewerber gewählt, der die Mehrheit der gültigen Erststimmen auf sich vereinen konnte. Durch die Abgabe der Zweitstimme entscheiden die Wähler über das prozentuale Abschneiden der Parteien in ihrem Bundesland und damit auch, welche Parteien mit wie vielen Abgeordneten insgesamt in den Bundestag einziehen. Überhangmandate gewinnt eine Partei dann, wenn es ihr gelingt, aus der Abgabe de Erststimme mehr Wahlkreise direkt für sich zu gewinnen als durch das prozentuale Abschneiden mit den Zweitstimmen. Dementsprechend erhöht sich dann die Zahl der Abgeordneten auf über 598.
Aber das wird dann alles glaube ich wieder zu ausführlich, der Vortrag darf nur 12min+-5 gehen. Und da er in Sozi gehalten werden soll, denke ich vllt. mehr in Richtung Grundlegendes politik Bundestag.
Im vorraus besten dank.
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(Antwort) fertig | Datum: | 09:30 Mo 15.09.2008 | Autor: | Josef |
Hallo Masterchief,
grundlegend = entscheidend, wesentlich, ausschlaggebend, wichtig, maßgebend.
Die Darstellung des Bundestags soll sich an folgenden Leitfragen orientieren:
- Wie setzt sich der Bundestag zusammen?
- Wie werden die Abgeordneten gewählt?
- Welche Rechtsstellung haben die Abgeordneten?
- Welche Aufgaben und Rechte hat der Bundestag?
- In welchen Fällen kann der Bundestag aufgelöst werden?
Wenn du zu diesen Punkten ein paar Sätze schreibst, dann ist alles Wichtige gesagt.
Viele Grüße
Josef
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