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Handlungslehre: Begriffserklärung
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 19:44 Mi 18.06.2008
Autor: XXMarkusXX

Aufgabe
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

Hallo zusammen,

bin im Rahmen meines Studiums der SA gerade wiedereinmal bei der Prüfungsvorbereitung und komm da an manchen Stellen einfach nicht weiter. Wäre super nett, wenn mir jemand mit seinem Wissen behilflich sein könnte. Folgende Dinge sind mir unklar:

1. Ist eine diagnostische Hypothese einfach eine anhand einer Problemliste erstellte Hypothese?

2. Welche Methodik gibt es, um ein Bild der Gruppendynamik zu erhalten?

3. Welche Elemente hat ein Familiensystem?

4. Was ist konkret ein Handlungsziel?

Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir ein wenig weiterhelfen könntet,

Gruß

Markus

        
Bezug
Handlungslehre: zu 4.)
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 23:30 Mi 18.06.2008
Autor: Analytiker

Moin Markus,

erst einmal herzlich [willkommenvh] *smile* !!!

> 4. Was ist konkret ein Handlungsziel?

Ohne eine Umsetzung in Maßnahmen bleiben Zielsysteme ohne Wirkung. Daher formuliert man Handlungsziele. Diese geben die Schritte an, die notwendig sind, um die in den Qualitätszielen definierten Zustände zu erreichen. Handlungsziele sind im Gegensatz zu Qualitätszielen auf die Belastungsfaktoren ausgerichtet, also verursacherorientiert. Sie regeln z. B. Emissionen (Ausstoss von Schadstoffen in die Luft, den Boden., das Wasser). Sie sollen quantifiziert oder anderweitig überprüfbar sein. Damit werden Vorgaben für notwendige Entwicklungen oder Teilschritte gemacht. In der Praxis wird es bisweilen Abgrenzungsprobleme zwischen Qualitäts- und Handlungszielen geben, die Unterscheidung ist aus systematischen und strategischen Gründen (wo ist anzusetzen?) aber sinnvoll.

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
        
Bezug
Handlungslehre: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 08:47 Di 24.06.2008
Autor: Josef

Hallo,

zu 3:

Familie
[lateinisch familia »Hausstand«], Recht: a)als Großfamilie der Kreis der durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen, hat z.B. bei der gesetzlichen Erbfolge Bedeutung; b)im engeren Sinn die Ehegatten und deren Kinder (nicht die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft).

© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001



Das "Familiensystem" wird gebildet von unseren Angehörigen und Vorfahren und wirkt als inneres Bild, oft unbewusst, auf unser Fühlen, Wollen, Denken und Handeln.

[]Familiensystgem


Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
Handlungslehre: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 20:20 Do 26.06.2008
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
Bezug
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