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Herausgabeansprüche: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 01:59 Mi 11.02.2009
Autor: bebe_young_care

Hallo Leute,

könnt ihr mir bitte sagen, für welchen Fall man den § 985 und für welchen den §812 anwendet? Und welchen prüft man zuerst? :/

LG

        
Bezug
Herausgabeansprüche: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:26 Mi 11.02.2009
Autor: Analytiker

hi bebe,

> könnt ihr mir bitte sagen, für welchen Fall man den § 985
> und für welchen den §812 anwendet? Und welchen prüft man
> zuerst? :/

die beiden Normen stehen doch unter ganz verschiedentlichen Kontexten. §812 BGB wird bei einer ungerechtfertigten Bereicherung, und §985 BGB bei Ansprüchen aus dem Eigentum angewendet. Also dann verstehe ich deine Frage nicht. Hier wird nichts nacheinander geprüft, das sind zwei verschiedene paar Schuhe, es gibt sogar nocht mehr Normen mit dem Titel "Herausgabeanspruch", aber die haben alle nichts miteinander zu tun....

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

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