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Forum "Politik/Wirtschaft" - Herstellungskosten
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Herstellungskosten: Korrektur
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 12:24 Sa 13.02.2010
Autor: tommiw1

Aufgabe
In der Bilanz einer Tischlerei stehen noch 4 nicht verkaufte Tische. Für die Herstellung aller 480 Tische sind folgende Kosten angefallen:
Holz: € 11.520 (inkl. 20 % MwSt)
Zeitlohn des Lehrlings: € 14.750
Zeitlohn des stundenweise beschäftigten Verwaltungsangestellten: € 4.750
Kalkulativer Unternehmerlohn des Meisters: € 48.900
Planmäßige Abschreibung der Drechselmaschine: € 590
Miete für die Werkstatt: € 3800
Verpackungsmaterial bei der Auslieferung pro Tisch € 5 (inkl. 20 % Mwst)

Wie hoch ist die unternehmensrechtliche Wertuntergrenze bzw. Wertobergrenze der bilanzierten Tische?

Hallo!

Also ich find dieses Beispiel etwas kompliziert weil ich echt nicht weiß, wie ich die Wertobergrenze genau berechne!

Die Wertuntergrenze hätte ich so berechnet:

nach dem ich keine Fertigungseinzelkosten hab (zumindest nicht einzeln zurechenbare) würd ich sagen:

MEK: 11.520 / 1,2 = 9600 / 480 (Tische) = 20/Tisch * 4 (Bilanz) = € 80 (Wertuntergrenze)

Zur Obergrenze:

MEK 9.600
+ MGK (Verpackung) 5/1,2 * 480 = 2.000
+ FGK (Lohn des Lehrlings, AFA, Miete) = 19.140
= 30.740 / 480 * 4 = 256,167 (Wertobergrenze)

stimmt das so? gehört der Lohn des Lehrlings da rein? und der Lohn des Meisters?

Wär für eine kurze Durchsicht sehr dankbar!!!

lg thomas

        
Bezug
Herstellungskosten: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:55 Sa 13.02.2010
Autor: Josef

Hallo Thomas,







Schema Herstellungskosten

Pflichtbestandteile:       Materialeinzelkosten    
   +    Materialgemeinkosten    
   +    Fertigungseinzelkosten    
   +    Fertigungsgemeinkosten    
   +    Sonderkosten der Fertigung    
   +    Wertverzehr von Anlagevermögen, soweit durch die Herstellung des Wirtschaftsguts veranlasst    
   =   Wertuntergrenze der steuerlichen Herstellungskosten  


  
Wahlbestandteile:    +    Kosten für die allgemeine Verwaltung    
   +    Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs    
   +    Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen    
   +    Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung    
   +    Zinsen für Fremdkapital    
   =   Wertobergrenze der steuerlichen Herstellungskosten  



Viele Grüße
Josef


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