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1. Definiere den Begriff Inflation
2. Wie wird die Inflationsrate ermittelt?
3. Was versteht man unter dem Wägungsschema?
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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Hi Juliana,
wie ich bereits (leider) von dir gewohnt bin, muss ich wieder feststellen das du dich überhaupt gar nicht um unsere Forenregeln kümmerst. Die klascht hier die Fragen hin, ohne jegliche eigene Ansätze, und sagst nicht einmal "guten tag" und "bitte" was meiner Meinung nach zum guten Ton gehört. Ich möchte dich nochmal eindringlich darum bitten, dir mein Gesagtes durch den Kopf gehen zu lassen liebe Juliana...! Ich gebe dir trotzdem ein paar Anregungen, und ich hoffe du postest dann deine eigene Ansätze die du daraus bilden kannst hier im Forum:
> 1. Definiere den Begriff Inflation
Inflation bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre einen andauernden, signifikanten Anstieg des Preisniveaus. Es verändert sich also das Austauschverhältnis von Geld zu allen anderen Gütern zu Lasten des Geldes. Daher kann man unter Inflation auch eine Geldentwertung verstehen.
> 2. Wie wird die Inflationsrate ermittelt?
Der prozentuale Anstieg des allgemeinen Preisniveaus innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meistens ein Jahr), gemessen an den Veränderungen eines Preisindex. Zur Ermittlung der Inflationsrate werden z.B. die Veränderungen der in einem Warenkorb enthaltenen Güterpreise in einem bestimmten Jahr, z.B. 2001 mit einem festgelegten Basisjahr, z.B. 1995, verglichen.
> 3. Was versteht man unter dem Wägungsschema?
Das vom statistische Bundesamt in Wiesbaden erstellte Schema (Wertigkeit der Währung) zur Ermittlung der Verbrauchergeldparitäten.
Liebe Grüße
Analytiker
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