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Internet: Liwi
Status: (Umfrage) Beendete Umfrage Status 
Datum: 20:38 Fr 13.07.2007
Autor: DoktorQuagga

Aufgabe
Habe eine Frage, was LIMEWIRE angeht: Zaehlt es nicht als Piraterie, wenn man sich da songs runterlaedt? Ok, das ist zwar nur ein Datenaustausch zwischen Rechnern, aber wie sieht das rechtlich aus...also kann man da irgendwie irgendwas zurückverfolgen...macht man sich also strafbar? Kann mir einer die Details erklaeren?

D.Q.

        
Bezug
Internet: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 20:43 Fr 13.07.2007
Autor: ONeill

Hallo!
Ja es kann sein, dass du dich damit strafbar machst. Per Limewire und Co werden Copyright Rechte unterlaufen. Sowohl Downloader als auch Hoster können sich dabei strafbar machen.
Deine Spur lässt sich auch zurückverfolgen, wobei aber größtenteils die Hoster verfolgt werden, denn das sind die "großen Fische im Teich".
Wie die genaue Rechtslage aussieht weiß ich allerdings nicht.
Gruß ONeill

Bezug
        
Bezug
Internet: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:05 Fr 13.07.2007
Autor: espritgirl

Hey DokotorQuagga [winken],

Ich gestehe, ich war auch mal im Besitz des Limeware Programmes ;-) Aber mitlerweile nicht mehr. Wenn ich Songs haben möchte, dann kaufe ich mir die Singles / Alben oder frage Freunde, ob sie mir die Lieder schicken können.

Soweit ich aufgeklärt bin, ist das einfache runterladen nicht strafbar. Vor knapp 2 Wochen hat mein PC den Geist aufgegeben, ein Computerexperte musste kommen und ich bin mit ihm ins Gespräch gekommen.

Er ist der Meinung, dass einfaches Runterladen nicht strafbar sei und auch nicht zurück verfolgt werden würde. Wenn man jedoch die runtergeladenen Songs beispielsweise auf Flohmärkten oder über eBay verkauft, dann wäre das strafbar.

Aber wie gesagt: er ist nur ein Computerexperte und kein Jurist!

zur Sicherheit würde ich mal im Internet gucken, ob es eine Erklärung dazu gibt. Aber der sicherste Weg: Limeire löschen und schön CDs kaufen, auch wenn das extrem ins Geld gehen kann ;-)

Liebe Grüße,

Sarah :-)

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Bezug
Internet: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 21:08 Fr 13.07.2007
Autor: ONeill

Na der Besitz oder das Benutzen von Limewire ist ja auch nicht strafbar, lediglich wer Copyright Rechte verletzt macht sich strafbar.
Aber vor einigen Tagen hat sich glaube ich auch wieder was am geltenden Recht verändert, soweit ich das in den Medien mitbekommen habe.
Gruß ONeill

Bezug
        
Bezug
Internet: Rechtliche Lage
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 00:08 So 15.07.2007
Autor: Analytiker

Hi D.Q.,

> Kann mir einer die Details erklaeren?

Wie du schon selbst angemerkt hast, ist die rechtliche Lage speziell im noch sehr jungen Bereich des elektronischen Datenverkehrs wankelmütig. Es gibt alle naselang Änderungen im geltende Recht. Daher kann ich dir nur unter Vorbehalt folgende Info geben:

Man darf von jedem Musiktitel, Filmtitel, Videospiel, Programm usw. eine einzige Kopie besitzen, auch wenn man diese illegal aus dem Internet gezogen hat. Doch sobald man einen Musiktitel, Filmtitel etc. kopiert, brennt oder andersweitig vervielfältigt, und es weitergibt (z.b. an Freunde)
wird es sofort illegal!

Das Programm "Limeware": Legal

Der Tausch bzw. Download von nicht-urheberrechtlichen Sachen: legal. Ich lade Freeware oft über Limewire oder Torrents herunter, da man auf diese Weise oft eine schnellere Downloadgeschwindigkeit erreicht, als über einen einzigen normalen Server, welcher auf eine bestimmte Geschwindigkeit begrenzt ist. Der Tausch bzw. Download von urhebrrechtlich Geschützten Sachen (alle Sachen, für die man normalerweise bezahlen muss): Illegal

Hier ein ganz netter Artikel zum Thema:
[]Filesharing – Dank KaZaA, Limewire und Co. vor dem Kadi

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Internet: Frage...
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 20:30 Di 17.07.2007
Autor: DoktorQuagga

Aufgabe
Hallo Analytiker,
mal ne Verstaendnissfrage:
Du hast erst geschrieben: ''Man darf von jedem Musiktitel, Filmtitel, Videospiel, Programm usw. eine einzige Kopie besitzen, auch wenn man diese illegal aus dem Internet gezogen hat.''

Dann hast du geschrieben: ''Der Tausch bzw. Download von urhebrrechtlich Geschützten Sachen (alle Sachen, für die man normalerweise bezahlen muss): Illegal''

Meine Frage: Darf man nun z.B. über Limewire songs downloaden? Ist man dann strafbar? Weil man müsste ja eigentlich für einen Song bezahlen...aber darf man trotzdem eine Kopie von diesem Song besitzen, wenn man sich ihn z.B. nur am Rechner anhört?

D.Q.

Bezug
                        
Bezug
Internet: Bedenken
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:37 Di 17.07.2007
Autor: Analytiker

Hi D.Q.,

> Du hast erst geschrieben: ''Man darf von jedem Musiktitel,
> Filmtitel, Videospiel, Programm usw. eine einzige Kopie
> besitzen, auch wenn man diese illegal aus dem Internet
> gezogen hat.''
> Dann hast du geschrieben: ''Der Tausch bzw. Download von
> urhebrrechtlich Geschützten Sachen (alle Sachen, für die
> man normalerweise bezahlen muss): Illegal''

Und da liegt der Knackpunkt. Ist denn jede File bei Limeware urheberrechtlich geschützt? Soweit ich weiß nicht, oder...?

> Meine Frage: Darf man nun z.B. über Limewire songs
> downloaden? Ist man dann strafbar? Weil man müsste ja
> eigentlich für einen Song bezahlen...aber darf man trotzdem
> eine Kopie von diesem Song besitzen, wenn man sich ihn z.B.
> nur am Rechner anhört?

Das Problem was sich nun für mich auftut ist, das in diesem Forum keine Rechtsberatung (siehe edit im Forum Jura) stattfinden darf (meine obigen Aussagen waren rein subjektive, wertfreie Meinungsäußerungen die einer expliziten Rechtsgrundlage entbehren). Außerdem halte ich es für gefährlich, dich über einen Sachverhalt bindend zu informieren, der momentan rechtlich noch nicht hunderprozentig inwandfrei geklärt zu sein scheint... Zumindest meines Wissens. Ich lass mich da gern eines besseren belehren. Ich kann dir nur empfehlen, mal einen Jura-Stundenten anzuhauen, die sollten dort relativ up to date sein! Oder natürlich einen Juristen, falls du einen solchen kennst und der dir so weiterhelfen mag...

Liebe Grüße
Analytiker
[leher]


Bezug
                                
Bezug
Internet: off-topic
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 21:51 Di 17.07.2007
Autor: Analytiker

Hi D.Q.,

ich habe die ganze Diskussion mal ins Jura Forum gestellt, da passt die ganze Sache besser hin...

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
        
Bezug
Internet: THX
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 10:55 So 04.05.2008
Autor: DoktorQuagga

Danke...

Bezug
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