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Hallo liebe Community,
ich habe bei folgender Aufgabe ein Problem.
Aufgabe:
Sie planen die vorübergehende Erweiterung Ihres Betriebs für 4 Jahre. hierfür müssten Sie eine neue Maschine anschaffen. Entscheiden Sie anhand des Kapitalwerts, ob Sie die Investition durchführen möchten.
Folgende Informationen sind gegeben:
Kalkulationszinssatz 5,5% p.a.
KWF (i=5,5%, T=4) KWF:=Kapitalwiedergewinnungsfaktor
Deckungsbeitrag je Stück 60 EUR
Absatzmenge pro Jahr 2000 St.
Anschaffungskosten in t=0 100.000 EUR
Abschreibungen pro Jahr 20.000 EUR
Verkaufserlös in t=4 15.000 EUR
Instandhaltungskosten pro Jahr 5000 EUR
Generalüberholung in t=2 30.000 EUR
Personalkosten pro Jahr 50.000 EUR
Ich hätte es so versucht:
[mm] KW=-100.000+\bruch{120.000-55.000}{(1+0,055)^1}+\bruch{120.000-85.000}{(1+0,055)^2}+\bruch{120.000-55.000}{(1+0,055)^3}+\bruch{35.000-55.000}{(1+0,055)^1}=32267,76
[/mm]
Ist das so richtig oder mach ich da was falsch?
LG Rocky1994
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:47 Mi 09.08.2017 | Autor: | Staffan |
Hallo,
die Position für das vierte Jahr, also den letzten Summanden, verstehe ich nicht so ganz. Sollte die Abzinsung hier nicht für 4 Jahre (anstelle von 1) vorgenommen werden? Und da man bei der Kapitalwertbetrachtung auf das Jahresende abstellt, ergibt sich dann nicht wieder der Deckungsbeitrag wie in den Vorjahren, weil die Maschine noch eingesetzt wird? Als weitere Einnahme käme dazu noch der Verkaufserlös als Abschluß der Investition.
Gruß
Staffan
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Ich hab mir dazu noch ein paar Gedanken gemacht. 120.000 Euro Deckungsbeitrag minus 55.000 für Personal und 15.000 für den Verkauf der Maschine. Da die Maschine eigentlich 20.000 Wert ist sie aber für 15.000 verkauft wird muss meiner Meinung noch die 5000 Euro abgezogen werden (Als Ausgabe deklariert werden) was meinst du?
LG Rocky1994
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 23:51 Mo 14.08.2017 | Autor: | Staffan |
Hallo,
der "Restwert" von 20.000 ergibt sich aus den vorgenommenen Abschreibungen. Diese sind jedoch keine echten Ausgaben. Bei der Kapitalwertbetrachtung werden aber nur die liquiditätswirksamen Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt. Die Ausgabe für die Maschine in Höhe von 100.000 war bereits in t=0, d.h. damals ist die entsprechende Liquidität abgeflossen. In den Folgejahren wurden die Abschreibungen richtigerweise auch nicht berücksichtigt. Der Liquidationserlös von 15.000 aus dem Verkauf der Maschine stellt den realisierten Restwert dar.
Der Gedanke, hier könnte ein Verlust entstanden sein, ist, wie auch alle Abschreibungen bei der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigen. Damit hat der Kapitalwert aber nichts zu tun. Hier betrachtet man ausschließlich den echten Zahlungsstrom (den cashflow).
Gruß
Staffan
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