Kündigungsfrist < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 18:57 Do 18.02.2010 | Autor: | Mausi23 |
Die 23-jährige Jacqueline Schnabel, die seit einem Jahr in der Bauer KG arbeitet, will zum 1. Oktober 2007 eine neue Arbeitsstelle antreten. Frau Schnabel fragt Sie, wann sie spätestens kündigen muss, um termingerecht das Arbeitsverhältnis zum 30. September 2007 zu beenden! (Gehen Sie von einer 5-Tage-Arbeitswoche aus.)
Leider weiß ich nicht wie ich da vorgehen muss, um auf das Ergebnis zu kommen.
(Mo-Fr) lso was haben die 5 Tage für einen Einfluss auf die Kündigungsfrist?
Was gilt den als Kündigunsfrist?
Lösung: 31.08.2007
LG
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Hallo,
> Was gilt den als Kündigunsfrist?
schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht
das sollte dir eine Antwort geben..
> (Mo-Fr) lso was haben die 5 Tage für einen Einfluss auf
> die Kündigungsfrist?
Ich denke, dass das mit Mo-Fr die "Standard-Variante" ist und dass es bei "Ausnahmen" (Sa und So) noch sonderreglungen gibt...
LG
pythagora
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(Frage) beantwortet | Datum: | 19:11 Do 18.02.2010 | Autor: | Mausi23 |
danke!
Aber wie berechne ich das genau?
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Hey,
> Aber wie berechne ich das genau?
ich denke so wirklich aus"rechnen" geht auch nicht:
- http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsfristen.html
Du gehst vielmehr nach §
- http://recht-bildung-beruf.suite101.de/article.cfm/berechnung_von_kuendigungsfristen
- http://www.kuendigungsfristen.com/
Hilft dir das weiter?? Was genau brauchst du denn??
LG
pythagora
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Hi zusammen,
> ich denke so wirklich aus"rechnen" geht auch nicht:
doch, das geht! Muss es auch, denn in Deutschland gilt nach $$ 186 ff. BGB eine klare Strukturierung bei der Ermittlung von Kündigungsfristen. Dabei ist es gleichgültig, ob sich die maßgebliche Kündigungsfrist aus einem Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder nach dem Gesetz, das heißt nach der gesetzlichen Bestimmung des § 622 BGB ergibt. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung an zu laufen. Gerade der Zugang kann im Einzelfall Probleme aufwerfen.
Bei der Berechnung wird zwischen Fristen nach Tagen, Wochen und Monaten unterschieden. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist nach Wochen entspricht der Wochentag an dem die Kündigung zugeht, dem Wochentag an dem die Frist endet.
Die Berechnung der Kündigungsfrist nach Monaten wird im Prinzip wie die Berechnung der wöchentlichen Fristen durchgeführt. Jedoch entsprechen sich hier die Kalendertage. Ist der Monat, in dem das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, kürzer als der Monat, in dem die Kündigung erklärt wird, gilt der letzte Tag des Monats als Kündigungstermin.
Einige Arbeits- und Tarifverträge schränken den Beendigungszeitpunkt noch weiter ein, indem eine ordentliche Kündigung danach nur zum Ende des Quartals ausgesprochen werden darf. Dann ist die Monatsfrist einzuhalten und eine ordentliche Kündigung nur zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres möglich.
(für Fallbeispiele vgl. auch http://www.arbeitsrecht-berlin.de)
Für weitere Fragen stehe ich Euch natürlich gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße
Analytiker
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(Korrektur) oberflächlich richtig | Datum: | 15:45 Fr 19.02.2010 | Autor: | pythagora |
Hallo,
oh, danke schön, wusste ich auch noch nicht^^
LG
pythagora
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