Lohnstunden < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Hallo,
ich habe gerade einen Bericht gesehen, der mich irgendwie zum Nachdenken gebracht hat. Interessehalber wüsste ich gerne, ob das so rechtens ist, weil ich das irgendwie komisch finde.
es geht darum, dass ein Mieter irgendwas an seiner Spüle in der Küche kaputt hatte (irgendein rohr hat getropft (es soll eine dichtung kaputt gewesen sein) und den schrank darunter wurde beschädigt). der miter hat dann den Vermieter angerufen, wegen reparatur. Die Reparatur wurde auch durchgeführt und dann bekam der Mieter jedoch einen Brief, dass er die Kosten für die reparetur des rohres selber tragen muss. Der Mieter hat jedoch in seinem Mietvertrag angeblich nur stehen, dass er kosten von bis zu 3 Lohnstunden plus Material selber zahlen muss.
Aber wieviel sind nun 3 Lohnstunden?? Lässt sich das irgendwie in € ausdrücken?? (Soweit ich mich erinnere war der zu zahlende betrag 70 € oder so).. Und laut mieter steht im mievertrag, dass reparaturen an dingen, die mitgemietet werden vom Vermieter übernommen werden; und die Küche ist tatsächlich mitgemietet.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass 70 € unterhalb der 3 Lohnstunden ist... Und der miter hat meiner ansicht nach, doch gar nichts kaputt gemacht,außerdem ist ja immerhin sein schrank kaputt und die küche gehört nicht mal ihm selbst...
Weiß da jemand eine Antwort???
Vielen Dank und liebe Grüße
pythagora
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(Antwort) fertig | Datum: | 23:50 Di 20.07.2010 | Autor: | mmhkt |
Guten Abend, pythagora,
wie der Fall rechtlich zu beurteilen ist, liegt nicht in meinem Gebiet.
Zu den Lohnstunden ist allerdings zu sagen, daß die besagten 70 EUR locker unter der drei-Stunden-Marke liegen.
Vorausgesetzt natürlich, daß der Vermieter einen Handwerksbetrieb beauftragt hat und kein "Schwarz-und-Samstag" oder "Nacht-und-Nebel" Mensch das Ding gerichtet hat.
Waren es Meisterstunden, Monteurstunden oder nur Helferstunden, die werden i.d.R. unterschiedlich hoch berechnet.
Beispiel:
Ein mir bekannter Heizungs-/Sanitärgeselle verdient zur Zeit nach ca. 14 Gesellenjahren rund 14,- EUR brutto die Stunde.
Der Arbeitgeber legt seine Anteile an den Sozialversicherungskosten drauf, dazu kommen noch die umgelegten Betriebskosten und am Ende soll auch noch etwas übrig bleiben. Gewinn zu erzielen ist Ziel der Übung...
So kommt dann auf der Rechnung beim Kunden ein Stundensatz zwischen 35 und 40 EUR zusammen.
Brave, aber gebeutelte Mieter, gierige Vermieter, die Handwerker sowieso...
Solche Berichte genieße ich am liebsten mit Vorsicht.
Der Mieter soll sich die Rechnung zeigen lassen, dann kann er sehen, was drauf steht.
Fürs Rechtliche soll er zum Mieterverein wandern.
Da kann es dann auch so gehen - eigene Erfahrung vor Jahren:
"Ich habe eine Frage..."
"Auskunft gibts nur für Mitglieder, gehen Sie mal zur Sekretärin da hinten!"
"Na gut, werde ich eben Mitglied."
"Kostet 96 DM pro Jahr."
Vertrag unterschrieben - Frage gestellt, Mietvertrag vorgelegt:
"Tja, da können wir nichts machen, der Vermieter ist im Recht, danke schön, Wiedersehen!"
Schönen Gruß
mmhkt
> Der Mieter hat jedoch in seinem
> Mietvertrag angeblich nur stehen, dass er kosten von bis zu
> 3 Lohnstunden plus Material selber zahlen muss.
> Aber wieviel sind nun 3 Lohnstunden?? Lässt sich das
> irgendwie in € ausdrücken?? (Soweit ich mich erinnere
> war der zu zahlende betrag 70 € oder so).. Und laut
> mieter steht im mievertrag, dass reparaturen an dingen, die
> mitgemietet werden vom Vermieter übernommen werden; und
> die Küche ist tatsächlich mitgemietet.
> Ich kann mir nicht vorstellen, dass 70 € unterhalb der 3
> Lohnstunden ist...
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 08:57 Mi 21.07.2010 | Autor: | pythagora |
Hi mmhkt,
ertsmal vielen Dank für deine Auskunft^^
> Da kann es dann auch so gehen - eigene Erfahrung vor
> Jahren:
> "Ich habe eine Frage..."
> "Auskunft gibts nur für Mitglieder, gehen Sie mal zur
> Sekretärin da hinten!"
> "Na gut, werde ich eben Mitglied."
> "Kostet 96 DM pro Jahr."
> Vertrag unterschrieben - Frage gestellt, Mietvertrag
> vorgelegt:
> "Tja, da können wir nichts machen, der Vermieter ist im
> Recht, danke schön, Wiedersehen!"
ja, sowas hab ich auch schon gehört, aber wiklich unterstützung bekommt man ja sowieso nirgends-.-
Aber mich hat auch vor allem das ins Grübel gebracht:
> Und laut
> > mieter steht im mievertrag, dass reparaturen an dingen, die
> > mitgemietet werden vom Vermieter übernommen werden; und
> > die Küche ist tatsächlich mitgemietet.
Warum soll der mieter für dinge zahlen, die gar nicht ihm gehören?? Ich würde ja auch nicht die regenrinne bezahlen, wenn da was kapuu ist!?!?
LG
und vielen dank für die Mühe
pythagora
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 17:41 Do 22.07.2010 | Autor: | fencheltee |
bei mir steht auch drin
"kleinreperaturen bis 150 Euro im Einzelfall, oder jährlich bis höchstens zum Betrage einer Monatsgrundmiete an den dem häufigen Gebrauch und Zugriff des Mieters ausgesetzten Einrichtungen der Wohnung hat er selbst zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Reperaturen an Heizthermen, WC-Anlagen, Wasch- und Abflussbecken, Wasserhähne, Licht und Klingelanlagen, Fenster und Türverschlüßen, usw."
naja, gerechtfertig finde ich das nicht sonderlich und hoffe dass ich nie in eine der schadenssituiationen komme
gruß tee
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:39 Do 22.07.2010 | Autor: | leduart |
Hallo
Wenn der Mieter wegen jedes tropfenden Wasserhahns nen Klempner ruft, wird das für den vermieter teuer. Die meisten Reparaturen in dem 2-3 Stunden bereich kann man selbst durchführen.
Beim Beziehen einer wohnung sollte man halt drauf achten, dass Rohre nicht schon halb durchgerostet sind. Wenn der Vermieter Kleinreparaturen nicht ausnimmt, muss er bei vielen Mietern immer wieder selbst oder durch Handwerker Kleinzeug machen lassen. Die Mieter passen auch weniger auf die sachen auf.
Und man muss ja den Mietvertrag nicht unterschreiben!
gruss leduart
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:52 Do 22.07.2010 | Autor: | pythagora |
Hi,
nett, dass so viele antworten^^ Ein herzliches DANKE an alle.
ja, ich würde mir auch immer alles anschauen, bevor ich eine Wohnung miete, aber der mann wohnt da halt schon seit vielen jahren und da geht halt mal was kaputt.. aber wenn die küche nicht ihm gehört, sondern dem vermieter und im mietvertrag steht, dass der vermieter für alles mitgemietete repapaturmäßig aufkommt, dann muss er es scheinbar auch nict zahlen (hab gestern die fortsetzung gesehen, wusste gar nicht, dass das nur der erste teil war..) und tatsächlich hat sich der vertieter vertan und nahm die gestellte rechnung nun zurück.. Schon heftig, der arme mann, wenn er das nicht zufällig in seinem vertag entdeckt hätte, hätte er das wohl bezahlt!!
Naja, problem gelöst und vielen Dank nochmals für die tollen antworten.
LG und einen wunderschönen tag an euch.
pythagora
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