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Mietrecht- Untermietvertrag: Tipp-rechtliche Beratung
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 16:58 Di 28.10.2014
Autor: Benko

Hallo,

ich habe ein Untermietverhältnis geschlossen. Mein Vermieter lebt in der selben Wohnung, wie ich. Ich wohne zur Warmmiete in einem möblierten Zimmer.
Meine Mitbewohnerin hat mir gekündigt, somit endet unser Mietverhältnis am 31.01.2015. Weil die Kündigung für mich unbegründet war, habe ich nun Angst, dass sie mir noch einmal kündigt nach dem Sonderkündigungsrecht.
Sie hat als Vermieterin das Recht, mich ohne Grund zu kündigen, weil Sie mit mir wohnt und mir ein möbiliertes Zimmer stellt.
Deswegen möchte ich aus der Wohnung so schnell wie möglich heraus.
Außerdem habe ich Besuch für 3 Tage angekündigt, der auch in meinem Zimmer schläft und Küche+Bad mit nutzen wird.

1. Welche Möglichkeiten habe ich aus dem Vertrag heraus zu kommen?
2. Was bedeutet 2.3 , das 2. Kreuz (das beide erst nach 2 Monaten die Kündigung einreichen können?
3. Was bedeutet bei 1.2.2 das Kreuz (das meine Freunde bei mir nicht übernachten dürfen, sonst Vertragsbruch und tschüss)

Der Mietvertrag steht im Anhang.
Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße
Benko


Dateianhänge:
Anhang Nr. 2 (Typ: jpg) [nicht öffentlich]
Anhang Nr. 3 (Typ: jpg) [nicht öffentlich]
        
Bezug
Mietrecht- Untermietvertrag: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 18:01 Di 28.10.2014
Autor: chrisno

Hallo Benko,
ich kann verstehen, dass Du wegen der Lage der Dinge im Stress bist. Allerdings glaube ich nicht, dass Du diese Vertragsvordrucke formuliert hast. Daher kann ich sie nicht freigeben.
Ich bin auch skeptisch, ob sich jemand im Forum genauer zu Deinen Fragen äußern wird. Das ist das Privileg von Rechtsanwälten. Willst Du nicht da einen um Rat fragen? (Ich weiß, das kostet einiges Geld.)

Bezug
                
Bezug
Mietrecht- Untermietvertrag: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 18:30 Di 28.10.2014
Autor: Benko

Der Untermietvertrag wurde am 23.09.2014 gezeichnet und beginnt zu diesem Zeitpunkt (auf unbestimmte Zeit).
Die ordentliche Kündigung des Untermietverhältnis ist nach den gesetzlichen Vorschriften möglich.
die ordentliche Kündigung des Untermietverhältnisses ist für die Dauer von 2 seit dem Abschuss des Untermietvertrages  für beide Parteien ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablaub dieser Zeit mit den gesetzlichen Fristen erklärt werden. Der Unternehmer kann seine vorzeitige Entlassung aus dem Untermietverhältnis verlangen, wenn er die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen aufgeben muss.
3. Der Untermieter wird die Untermieträume
3.1 allein nutzen bzw. mit Personen nutzen, mit denen er keinen persönlichen Haushalt führt.
3.2 ist berechtigt, das unter 1.1 (Mietobjekt) gennante Mietobjekt allein und ausschließlich zu nutzen. ("allein und ausschließlich zu nutzen" hat sie hervorgehoben...)
3.2


Bezug
        
Bezug
Mietrecht- Untermietvertrag: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 21:20 Di 28.10.2014
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
Bezug
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