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(Frage) überfällig | Datum: | 16:35 Fr 12.09.2008 | Autor: | Timmi |
Aufgabe | keine konkrete Fragestellung
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Hallo!
Ich habe mal eine allgemeine Frage zu Operation Blache bzw. Kapitalerhöhung.
Beispiel:
Ich habe 100 Aktien einer AG. Der Kurs der jungen Aktien beträgt nach der Kapitalerhöhung 4
Der Kurs der alten Aktien beträgt 5,40. Das Bezugsverhältnis ist 3/4 und das Bezugsrecht wird zu 0,40 gehandelt.
Für jemanden anderes der keine Aktien hat und in die Ag investieren will kann es nun so aussehen:
Er kauft z.B 20 Aktien a 5,4 = 108 oder er kauft eine Junge Aktie für 0,4*3/4 +4= 4,30 hier für20 Aktien= 86
Es ist wohl klar was er macht oder?
Ich als Aktienbesitzer kann ja meine Bezugsrechte a 0,4 verkaufen-ist- klar.
Laut einigen Beispielen aus meinem Skript usw. geht auch folgendes:
Ich verkaufe alles (Aktien+Beugsrechte) macht 580 und kaufe junge Aktien dafür. Dann habe ich 580/4,3= 134,8 Aktien
So hier die Frage: Habe ich überhaupt eine Chance meine Aktien für 5,40 loszuwerden wenn man junge Akzien für 4,3 bekommen kann??? Ist die Nachfrage so groß?
Ich danke für eure Antworten!
Viele Grüße Timmi
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 10:31 Sa 13.09.2008 | Autor: | Josef |
Hallo Timmi,
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> Ich als Aktienbesitzer kann ja meine Bezugsrechte a 0,4
> verkaufen-ist- klar.
> Laut einigen Beispielen aus meinem Skript usw. geht auch
> folgendes:
>
> Ich verkaufe alles (Aktien+Beugsrechte) macht 580 und
> kaufe junge Aktien dafür. Dann habe ich 580/4,3= 134,8
> Aktien
>
> So hier die Frage: Habe ich überhaupt eine Chance meine
> Aktien für 5,40 loszuwerden wenn man junge Akzien für 4,3
> bekommen kann??? Ist die Nachfrage so groß?
>
Dein Problem interessiert mich auch.
In der Regel werden die jungen Papiere zu einem Preis abgegeben, der unter dem aktuellen Börsenkurs liegt. Dieser Vorzugspreis soll einen Anreiz schaffen, sich die neuen Aktien ins Depot zu legen. Zwei Wochen Bezugsfrist sind vorgeschrieben. Anleger können in dieser Zeit ihr Kreditinstitut anweisen, dass Bezugsrecht auszuüben. Ohne Nachricht des Altaktionärs verkauft die Bank sonst die Bezugsrechte am letzten Handelstag auf Rechnung ihres Kunden. Dadurch gewinnt der Altaktionär erst einmal gar nichts. Denn der Kurs der schon ausgegebenen Papiere sinkt durch die Kapitalerhöhung um die Höhe des Bezugsrechts. Der Wert des Unternehmens ist schließlich nicht gestiegen, sondern verteilt sich nur auf eine höhere Anzahl von Aktien.
Das Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung wurde zum Schutz der Altaktionäre eingeführt. denn im Prinzip bedeutet die Ausgabe junger Aktien für die Altaktionäre eine Kapitalverwässerung. Da sich durch die neuen Wertpapiere das vorhandene Vermögen auf mehr Anteilseigner verteilt, würden Altaktionäre Vermögen verlieren. Die Zuteilung der Bezugsrechte soll diesen Verlust ausgleichen.
Obwohl der Wert des Bezugsrechts theoretisch nur dem rechnerischen Kursrückgang entspricht, der durch die Ausgabe zusätzlicher Aktien entsteht, kann sich die Ausübung des Bezugsrechts lohnen - etwa wenn auch die jungen Aktien voll dividendenberechtigt sind. Zudem ist der Kursabschlag durch die Kapitalerhöhung oft schnell wieder aufgehoben.
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 16:40 Di 16.09.2008 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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