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Aufgabe | Korrigieren Sie bitte den folgenden Text. Er enthält zwölf inhaltliche Fehler. Unterstreichen Sie mit rotem Stift die falschen Aussagen und nummerieren Sie sie fortlaufend. Stellen Sie unterhalb des Textes die Fehler richtig.
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Monarchie. Die oberste Gewalt liegt beim Volk. Das Volk überlässt das politische Tagesgeschäft allerdings gewählten Vertretern, die im Deutschen Bundestag die Gesetze beschließen. Nur in ganz wichtigen Fragen kann das Volk auch mit einem Volksentscheid ein Bundesgesetz selbst beschließen.
Wahlen zum Bundestag finden in der Regel alle fünf Jahre statt. Dabei wählt das Volk in direkter Wahl den Bundeskanzler. Die Wahl ist allgemein, das bedeutet, jede(r) Deutsche darf wählen, er/sie muss allerdings mindestens 18 Jahre alt sein. Weitere Anforderungen: Man muss lesen und schreiben können. Gewählt werden können auch Schüler, wenn sie mindestens 21 Jahre alt sind.
Die Wahl ist gleich, das bedeutet: Jede Stimme zählt gleich viel, ob sie von einem Millionär kommt oder von einem Bettler. Außerdem ist die Wahl geheim. Das bedeutet: Es muss eine Wahlkabine geben, in der man seinen Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen kann. Man braucht sie aber nicht zu benutzen und kann seine Stimme auch öffentlich abgeben.
Jede(r) Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, eine so genannte Erststimme und eine Zweitstimme. Wahlentscheidend ist die Erststimme.
Erststimme und Zweitstimme unterscheiden sich folgendermaßen:
Erststimme: Die Stimme, mit der der von einer Partei aufgestellte Wahlkreiskandidat direkt gewählt wird, der den Wahlkreis dann im Bundestag vertritt. Der gewählte Kandidat muss mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten (absolute Mehrheit). Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, muss später eine Stichwahl erfolgen. Dieses Wahlprinzip wird "Verhältniswahl" genannt.
Zweitstimme: Die Stimme, mit der die Kandidaten auf der Landesliste einer Partei gewählt werden.
Die Verteilung der 598 Bundestagssitze richtet sich zunächst nach dem Zweitstimmenergebnis, das die Parteien erzielt haben. Hinzu können noch Überhangmandate kommen.
Erst-und Zweistimmen können "gesplittet" werden. Das bedeutet: Man kann dem Wahlkreiskandidaten der einen Partei die Erst- und der Landesliste einer anderen Partei die Zweitstimme geben.
Stimmensplitting hat eigentlich keinen Sinn, es erleichtert aber Wählern die Stimmabgabe, die sich nicht festlegen wollen.
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So ich habe statt 12 Fehler nur 10 Fehler gefunden.
Hier meine Lösung:
Fehler 1: Monarchie...richtig wäre: Demokratie
Fehler 2: mit Volksentscheid ein Bundesgesetz beschließen...richtig wäre: geht nur auf kommunaler Ebene
Fehler 3: fünf Jahre...richtig wäre: vier Jahre
Fehler 4: Volk wählt den Bundeskanzler...richtig wäre: Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt
Fehler 5: (steht im zweiten Absatz) 21 Jahre...richtig wäre: man kann gewählt werden, wenn man volljährig ist
Fehler 6: (steht im dritten Absatz) öffentliche Stimmabgabe...richtig wäre: öffentliche Stimmabgabe macht die Stimme unwirksam
Fehler 7: (steht im vierten Absatz) wahlentscheidend ist die Erststimme...richtig wäre: wahlentscheidend ist die Zweitstimme
Fehler 8: Der gewählte Kandidat muss mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten (absolute Mehrheit)...richtig wäre: die meisten Stimmen (relative Mehrheit)
Fehler 9: Verhältniswahl...richtig wäre: Mehrheitswahl
Fehler 10: Stimmensplitting hat eigentlich keinen Sinn...richtig wäre: Parteienbündnis zum Sieg verhelfen
So das waren meine Lösungen...wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte die anderen zwei Fehler zu finden.
Schon mal vielen Dank im Voraus.
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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(Antwort) fertig | Datum: | 10:07 Mo 22.06.2009 | Autor: | M.Rex |
Hallo und
Zwei weitere Fehler sind:
-Auch Analphabeten dürfen wählen.
-Die Direktkandidaten in einem Wahlkreis müssen nicht zwingend von einer Partei aufgestellt werden, das kann jedermann machnen (unter bestimmten Voraussetzungen)
Marius
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