Präambel GG < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 20:34 Di 05.01.2010 | Autor: | Siggy |
Aufgabe | Trifft die Aussage der Präambel des GG zu, wonach sich "das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben" hat? |
Wie beantworte ich diese Wissensfrage? Eigentlich wurde das Grundegestz vom parlametarischen Rat beraten und von den Allierten genehmigt. Galt der parlamentarische Rat zu dem Zeitpunkt schon als Vertreter des Volkes? Oder wurde es einfach stillschweigend vom Volk akzeptiert? Oder gab es ein Ereignis, auf das ich nicht komme? Wie argumentiert man?
Vielen Dank im Vorraus, wenn mir jemand helfen könnte =)
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(Antwort) fertig | Datum: | 04:56 Mi 06.01.2010 | Autor: | Josef |
Hallo Siggy,
> Trifft die Aussage der Präambel des GG zu, wonach sich
> "das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt
> dieses Grundgesetz gegeben" hat?
> Wie beantworte ich diese Wissensfrage? Eigentlich wurde
> das Grundegestz vom parlametarischen Rat beraten und von
> den Allierten genehmigt. Galt der parlamentarische Rat zu
> dem Zeitpunkt schon als Vertreter des Volkes? Oder wurde es
> einfach stillschweigend vom Volk akzeptiert? Oder gab es
> ein Ereignis, auf das ich nicht komme? Wie argumentiert
> man?
Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung war schon vor dem Grundgesetz in den einzelnen Ländern durch freie Willensäußerung der Bevölkerung erfolgt. Das Grundgesetz ist von Abgeordneten der frei gewählten Parlamente in den Ländern ausgearbeitet worden. Sie haben sich mit alliierten Vorbehalten und Einwendungen in echten und z.T. harten Verhandlungen auseinandergesetzt. Die Alliierten genehmigten die Verfassung. es entstand den tatsächlichen Bindungen, dass nicht das Volk als Ganzes, sondern die Volksvertreter in den Ländern zustimmten. Die volle Selbstbestimmung wird im Grundgesetz ausdrücklich dem ganzen deutschen Volke vorbehalten.
In der Präambel (Vorspruch) heißt es: „Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“.
Der Schlußartikel (Art. 146) legt fest: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Die Möglichkeit der Deutschen in der Bundesrepublik, in freier Selbstbestimmung über die Gestalt ihrer politischen Ordnung zu entscheiden, bildet zugleich die Legitimation für den Anspruch der Bundesrepublik, als einziger rechtmäßiger Staat Deutschland zu repräsentieren. Auch darauf nimmt die Präambel des Grundgesetztes bezug:
„Es (das deutsche Volk in den Ländern der Bundesrepublik) hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.“
Quelle: Politik im 20. Jahrhundert; Hartwich
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 15:38 Mi 06.01.2010 | Autor: | Siggy |
Super, danke für die ausführliche Antwort, Josef!! =)
Gruß!
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