Rechner für Abitur zugelassen? < Taschenrechner < Mathe-Software < Mathe < Vorhilfe
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(Frage) reagiert/warte auf Reaktion | Datum: | 22:33 Sa 08.04.2006 | Autor: | Dingels |
Hallo,
in wenigen Wochen habe ich meine Abiturprüfungen und momentan Osterferien. Seltsamerweise habe ich ausgerechnet heute meinen alten Taschenrechner mit nem Glas Saft gewässert, weshalb ich nun nen neuen brauche.
Ich würde mir gern das Modell Casio fx-991ES kaufen.
Auf der Casio-Internetseite steht, dass der Rechner in Prüfungen für Nordrhein-Westfalen zugelassen ist (da komm ich her).
Ist dieser Taschenrechner für das Abitur in Nordrhein-Westfalen zugelassen? Würde meinen Lehrer ja selbst fragen, aber jetzt sind wie gesagt Osterferien...
Vielen Dank im Voraus für jede hilfreiche Antwort.
ch habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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Hallo Dingels.
Also soweit ich weiß, sind Taschenrechner auch im Abi erlaubt.
Schließlich gibt es immer wieder Aufgabenteile, die man sonst kaum lösen kann.
Nachher musst du irgendwelche Wendestellen oder so ausrechen, und im Abi kriegst du ja nicht gerade die freundlichsten Zahlen (also ich zumindest nicht).
Also wir durften auf jeden Fall einen benutzen, und ich habe auch in NRW Abi gemacht (2004).
Was aber auf jeden Fall beachten musst:
Der Taschenrechner darf nicht programmierbar sein.
LG, Nadine
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(Frage) beantwortet | Datum: | 22:46 Sa 08.04.2006 | Autor: | Dingels |
Erstmal danke für deine Antwort.
Ja, dass Taschenrechner generell erlaubt sind im Abitur, ist mir durchaus klar. Mir geht es allerdings darum, ob dieses spezielle Modell, was ich oben genannt habe, fürs Abitur in NRW zugelassen ist. Dieses Modell ist nicht graphikfähig und nicht programmierbar.
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(Antwort) fertig | Datum: | 23:15 Sa 08.04.2006 | Autor: | leduart |
Hallo Dingels
> Erstmal danke für deine Antwort.
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> Ja, dass Taschenrechner generell erlaubt sind im Abitur,
> ist mir durchaus klar. Mir geht es allerdings darum, ob
> dieses spezielle Modell, was ich oben genannt habe, fürs
> Abitur in NRW zugelassen ist.
Dieses Modell ist nicht
graphikfähig und nicht programmierbar.
Dann ist es zugelassen! aber wenn ihr in dem Kurs immer alle einen bestimmten benutzt habt, hat der Lehrer den bei der Eingabe eingetragen und ist dann an die Zusage gebunden. Die meisten Lehrer schreiben aber: TR
TI35 oder entsprechend. oder was ähnliches.(TI35 nur, weil der grad neben mir liegt.
Gruss leduart
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(Frage) beantwortet | Datum: | 23:22 Sa 08.04.2006 | Autor: | Dingels |
Nunja, es ist in unserem Kurs kein spezieller Rechner vorgeschrieben. Jeder hat irgendnen andern, aber fast immer von Casio. Ein Freund von mir meinte, dass es mit dem Modell PRobleme geben könnte, weil es Vektoren und Wertetabellen ausrechnen kann. Ich habe gesagt, dass das sicher egal ist, weil er nicht graphikfähig und nicht programmierbar ist.
Ich bin aber verunsichert. Gibt es irgendeine Klausel, die besagt, dass ich das Recht habe, diesen Rechner zu benutzen? PRogrammierbare Rechner wurden in unserem Kurs jedenfalls nie benutzt und grafikfähige auch nicht.
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Hallo,
Der Rechner ist zugelassen, wohl das größtmögliche das man verwenden darf.
Wichtig ist nur, nicht-Programmierbar, keine Graphikdarstellung !
Ich hab den selbst, geiles Ding mit Textbookdisplay, der kann richtig Wurzel´n, ohne die Wurzel direkt in Zahl-Werte umzuwandeln.
Will den selbst mal für meine Abi-Prüfung verwenden.
Kannst aber zur Sicherheit noch mal deinen Lehrer fragen, ruf ihn doch an, der hat sicher Verständnis für deine Lage.
Grüße
masaat
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