Recht und Gerechtigkeit < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) reagiert/warte auf Reaktion | Datum: | 22:27 Di 18.12.2007 | Autor: | SOliver1988 |
Aufgabe | 1.)Erklären Sie an einem Beispiel, weshalb nach den durchwegs positiven Utopien des 16. bis 18. Jahrhunderts, im 19. und 20. Jahrhundert zunehmend negative Utopien verfasst worden sind! Welche Staatsform und Gerechtigkeitstheorie könnte Ihrer Meinung nach "Recht und Gerechtigkeit" am ehesten garantieren? Begründen Sie!
2.)Der Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert neben der Freiheit des Glaubens auch die Freiheit des Gewissens. Beantworten Sie mithilfe eines Beispieles aus dem politischen Geschehen des 20. Jahrhunderts die Frage, warum dieses Grundrecht auf Freiheit des Gewissens oft verletzt wurde. Begründen Sie, warum es im Grundgesetz ausdrücklich geschützt wurde. |
Ich habe diese Frage auch in folgenden Foren auf anderen Internetseiten gestellt: Hier im Forum, aber im Bereich Sozialwissenschaften , Uni-Protokolle.de
Hallo,
ich mach im Frühjahr nächsten Jahres mein schriftl. Abitur in Ethik. Jetzt haben wir von unserer Lehrerin schonmal Übungsaufgaben bekommen. Komme dort aber mit zwei nicht ganz klar.
Könnt ihr mir dabei helfen? Bin echt schon am verzweifeln...
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben oder mir irgendwie helfen.
Danke schonmal...
Gruß, Oli
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(Antwort) fertig | Datum: | 08:21 Mi 19.12.2007 | Autor: | Josef |
Hallo SOliver1988,
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> 2.)Der Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert neben der
> Freiheit des Glaubens auch die Freiheit des Gewissens.
> Beantworten Sie mithilfe eines Beispieles aus dem
> politischen Geschehen des 20. Jahrhunderts die Frage, warum
> dieses Grundrecht auf Freiheit des Gewissens oft verletzt
> wurde. Begründen Sie, warum es im Grundgesetz ausdrücklich
> geschützt wurde.
Von der Vorstellung der absoluten Wahrheit ausgehend, war die Kirche der Überzeugung, dass der Staat verpflichtet sei, die Wahrheit, und damit die christliche Kirche, zu schützen, und dem Irrtum, und damit anderen Religionen, keinen Raum zu geben. Sie lehnte deshalb bis ins 20. Jahrhundert hinein eine unbeschränkte Religions- und Bekenntnisfreiheit mit aller Entschiedenheit ab. Toleranz war nur ein Zugeständnis.
Mit dem Schritt vom Anspruch der Wahrheit zum Recht der Person und darum geht es bei der Religionsfreiheit war diese Position überwunden. Damit wandelte sich auch das Toleranzverständnis. Es geht nicht mehr um religiöse Toleranz, sondern es steht jetzt das Recht auf religiöse Freiheit zur Diskussion. Einen Menschen kann und darf man nicht tolerieren, das käme der Missachtung seiner personalen Würde gleich, einen Menschen muss man akzeptieren. Eine andere Religion oder Weltanschauung muss man tolerieren, wenn dadurch die Würde anderer Menschen nicht verletzt wird. Ohne sich selbst und ihren Wahrheitsanspruch zu relativieren, kann und muss deshalb die christliche Kirche vorbehaltlos für die Religionsfreiheit eintreten, weil es dabei um die Würde des Menschen geht. Die Wahrheitsansprüche konkurrierender Religionen müssen toleriert werden.
Die Grundrechte stehen am Anfang des Grundgesetzes. Das ist nicht zufällig, sondern hebt ihre grundlegende Bedeutung hervor. Es soll zum Ausdruck gebracht werden, dass der Staat um des Menschen willen da ist. Grundrechte gehören zum Kernbestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Grundrechte haben vor allem die Aufgabe, staatliche Eingriffe in die eigene Lebenssphäre abzuwehren. Die Freiheit des Glaubens gibt das Recht, seine religiösen Überzeugungen zu verbreiten. Abs. 1 gewährleistet das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Jeder soll seine innerste Überzeugung frei bilden und nach außen bekennen können.
Viele Grüße
Josef
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Vielen Dank Josef =)!!!
Du hast mir echt sehr geholfen...
Gruß, Oli
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(Antwort) fertig | Datum: | 10:04 Mi 19.12.2007 | Autor: | Josef |
Hallo,
> Welche Staatsform und
> Gerechtigkeitstheorie könnte Ihrer Meinung nach "Recht und
> Gerechtigkeit" am ehesten garantieren? Begründen Sie!
>
Demokratie
[griechisch »Herrschaft des Volkes«] die, eine Form des politischen Lebens, die von der Gleichheit und Freiheit aller Bürger ausgeht und die Willensbildung der Gemeinschaft oder des Staates vom Willen des gesamten Volkes ableitet.
Grundelemente einer demokratischen Verfassung sind allgemeine, freie, geheime und in bestimmten Mindestabständen stattfindende Wahlen, die Verteilung der drei Hauptaufgaben staatlicher Machtausübung (Gesetzgebung, Regierung, Rechtsprechung) auf voneinander unabhängige Organe (Gewaltenteilung) und die Garantie der Grundrechte.
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001
Viele Grüße
Josef
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