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Schuldunfähigkeit: §20 StGB
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 12:37 So 16.11.2008
Autor: bebe_young_care

Hallo Leute,

gemäß §20 handelt eine Person ohne Schuld, wenn er bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Meine Frage: Was kann man unter "Schwachsinn" verstehen?

Danke für die Hilfe :)

Gruss

        
Bezug
Schuldunfähigkeit: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:13 So 16.11.2008
Autor: Josef

Hallo,


>  
> Meine Frage: Was kann man unter "Schwachsinn" verstehen?




Strafrecht / Allgemeiner Teil


Schwachsinn ist eine angeborene Intelligenzschwäche ohne eine nachweisbare Ursache.



[]Rechtswörterbuch


Viele Grüße
Josef

Bezug
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