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Steuersystem?: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:43 Di 17.06.2014
Autor: Mimic

Hallo,

es gibt zwei Steuersysteme, das Verbundsystem und das Trennsystem.
Beim Verbundsystem werden Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer auf Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt.

Hierzu habe ich folgende Zahlen gefunden:

Einkommenssteuer:  Bund und Länder 42,5 %,  Kommunen 15 %.
Körperschaftssteuer: Bund und Länder 50 %
Umsatzsteuer: Bund  51,4 %,   Länder 46,5 % ,Gemeinden 2,1%.

Anteile von Bund und Ländern an der Gemeinschaftssteuer sind im Grundgesetz festgeschrieben.
Anteile an der Umsatzsteuer müssen durch ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden.

Wie werden die Anteile der Körperschaftssteuer berechnet ?
Sind die jedes Jahr gleich?

LG


        
Bezug
Steuersystem?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 04:57 Mi 18.06.2014
Autor: Josef

Hallo Mimic,


> es gibt zwei Steuersysteme, das Verbundsystem und das
> Trennsystem.

"Entsprechend dem Grad der Finanzautonomie der untergeordneten Körperschaft wird unterschieden zwischen freiem Trennsystem (jede Körperschaft kann Art und Höhe der Steuer selbst bestimmen), gebundenem Trennsystem (jeder Körperschaft werden bestimmte Steuerquellen zugewiesen) und Verbundsystem (mehrere Körperschaften teilen sich das Aufkommen einer oder mehrerer Steuern)."

Der Brockhaus;(c) wissenmedia GmbH, 2010



>  Beim Verbundsystem werden Einkommens-, Körperschafts- und
> Umsatzsteuer auf Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt.


"Das Grundgesetz bestimmt die Steuer- und Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Im Hinblick auf die Verteilung des Steueraufkommens sind zwei Systeme zu unterscheiden.

Beim Trennsystem fließt eine Steuerart ausschließlich einer föderalen Ebene zu. Diese verfügt dann in der Regel auch über die Gesetzgebungskompetenz.

Beim Verbundsystem fließt das Aufkommen einer Steuer in einen Pool, der dann auf verschiedene Ebenen nach einem auszuhandelnden Schlüssel verteilt wird.

Im Grundgesetz war ursprünglich durch eine exklusive Zuordnung von Steuern an Bund oder Länder das Trennsystem der Regelfall. Heute ist dies weitgehend zugunsten des Verbundsystems aufgegeben: Die ertragsstärksten Steuerarten Lohn- und Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Körperschaftsteuer sind Gemeinschaftsteuern, deren Aufkommen auf Bund und Länder (und teilweise Gemeinden) aufgeteilt wird. Dies hat auch ein gemeinsames Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat zur Folge, was in der Vergangenheit die Durchsetzung von Reformvorhaben oftmals verzögert oder sogar ganz verhindert hat."

Der Brockhaus, (c) wissenmedia GmbH, 2010





> Wie werden die Anteile der Körperschaftssteuer berechnet
> ?




Art. 107 Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen
Artikel 107.

"Das Aufkommen der Landessteuern und der Länderanteil am Aufkommen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer stehen den einzelnen Ländern insoweit zu, als die Steuern von den Finanzbehörden in ihrem Gebiet vereinnahmt werden (örtliches Aufkommen).

Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sind für die Körperschaftsteuer und die Lohnsteuer nähere Bestimmungen über die Abgrenzung sowie über Art und Umfang der Zerlegung des örtlichen Aufkommens zu treffen."

  
[]Quelle



>  Sind die jedes Jahr gleich?



"Rechtsgrundlage des Körperschaftsteuerrechts ist: Körperschaftsteuergesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. April 1999, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 vom 20. Dezember 2000"

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, steuern von A bis Z; Ausgabe 2001





KStG

Ausfertigungsdatum: 31.08.1976

Vollzitat:

"Körperschaftsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318) geändert worden ist"
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 15.10.2002 I 4144;
zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 18.12.2013 I 4318



[]Quelle



Viele Grüße
Josef

Bezug
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