Strafbar durch nichts tun < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Hallo Leute,
könnte mir jemand diesen Teil vom paragraphen 13 stgb erläutern
"Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht."
also nach" und wenn das Unterlassen der...."
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http://www.gangway.de/gangway.asp?cat1id=6&cat2id=41&cat3id=&DocID=71&client=gangway
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