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Umsatzsteuer-Vorsteuer: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 20:02 So 21.12.2008
Autor: Owen

Aufgabe
Was versteht man unter der Vorsteuer?

Hallo Leute,
ich hätte eine kleine Frage zum Sinn der Umsatz-und Vorsteuer. Angenommen ein Unternehmer verkauft eine Ware an seinen Kunden. Das Finanzamt zweigt vom Verkaufswert dieser Ware seine 19% Mehrwertsteuer ab. Der Kunde zahlt diese 19% in Form der Vorsteuer an den Unternehmer und kann diesen Betrag vom Finanzamt zurückfordern. Das heißt also mit anderen Worten, dass das Finanzamt die 19% vom Unternehmer einzieht, um sie dann dem Kunden wiederzugeben. Was ist da denn der Sinn? Das Finanzamt macht doch hierbei keinen Gewinn.

        
Bezug
Umsatzsteuer-Vorsteuer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 01:46 Mo 22.12.2008
Autor: reverend

O doch.
Das Finanzamt (genauer: der Staat) macht genau dann Gewinn, wenn der Unternehmer auch Gewinn macht.

"Durchläuft ein Produkt mehrere Produktionsstufen, so fällt in jeder dieser Stufen die im Verhältnis zur Wertsteigerung des Produktes (Mehrwert) anteilige Umsatzsteuer an. Um die Steuerberechnung zu vereinfachen wird die Steuer stets auf den vollen Produktwert bezogen. Hierbei kann jedes Unternehmen die Umsatzsteuer, die ihm die vorhergehende Produktionsstufe in Rechnung gestellt hat, als sogenannte Vorsteuer von der eigenen Steuerschuld abziehen.

Die letzte Produktionsstufe führt die Umsatzsteuer auf den vollen Produktpreis an das zuständige Finanzamt ab und stellt diese seinen Kunden als Mehrwertsteuer in Rechnung. Folglich muß der Käufer des Endproduktes die volle Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer bezahlen."

(Eine von vielen []Seiten zum Thema, nett erklärt.)

Mehr findest Du leicht per Suchmaschine, entweder nach Umsatzsteuer+Vorsteuer oder Mehrwertsteuer+Vorsteuer.

lg,
rev

Bezug
                
Bezug
Umsatzsteuer-Vorsteuer: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 01:05 Di 23.12.2008
Autor: Owen

Danke für die Antwort, werde mir die Seiten mal durchlesen.

Bezug
                        
Bezug
Umsatzsteuer-Vorsteuer: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 19:19 Sa 03.01.2009
Autor: Englein89

Uns wurde es außerdem so erklärt, dass es eine sehr günstige Art und Weise für den Staat ist liquide Mittel zu haben. Es ist ja ein ständiger Durchlauf bei den Geldbeträgen, die den Unternehmer nicht belasten, aber dem Staat zu jeder Zeit Geld verschafft.

Bezug
                
Bezug
Umsatzsteuer-Vorsteuer: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 22:57 So 04.01.2009
Autor: Englein89

Das heißt doch aber, dass jedes Unternehmen 19% zahlt und nicht erstattet bekommt, oder doch?

Bezug
                        
Bezug
Umsatzsteuer-Vorsteuer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 23:20 So 04.01.2009
Autor: reverend

Nein, das heißt es nicht.
Waren wären sonst unbezahlbar.

Durch das Vorsteuerabzugsverfahren wird sichergestellt, dass von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Produkt nur der Teil der Wertschöpfungskette besteuert wird, der auch zu einem Wertzuwachs führt. Der Name "Mehrwert"-Steuer ist darum auskunftsreicher, als die meisten Menschen denken, und eigentlich der bessere Name als "Umsatzsteuer".

Du hast zwar Recht, dass jedes Unternehmen, dass mit Herstellung oder Handel einer Ware befasst ist, die vollen 19% auf den von ihm berechneten Verkaufspreis als Steuer abführen muss, aber davon gehen eben die bereits auf den Ankaufspreis entrichteten Steuern wieder ab ("Vorsteuerabzug").

lg,
reverend

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