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Weimarer Verfassung: Blockierung dem. Entscheidunge
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:41 Sa 12.08.2006
Autor: ONeill

Aufgabe
Wo (Bezug auf die Weimarer Verfassung) erkennen Sie Probleme, die den demokratischen Entscheidungsprozess blockieren könnten?

Hy!
also diese Frage bezieht sich wei bereits geschrieben auf die Weimarer Verfassung. Das Problem ahbe ich schon bei dem "demokratischen Entscheidungsprozess".
Für die damaligen Vehrhältnisse war die Verfassung doch schon "relativ demokratisch".
Oder wird dabei darauf angespielt, dass die Regierung aufgelöst werden konnte und der Reichspräsident relativ große Macht an sich reißen konnte (vgl §25 und 48)?
Könnt ihr mir da ein bischen weiterhelfen? Vielen Dank!
ONeill

        
Bezug
Weimarer Verfassung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:27 Sa 12.08.2006
Autor: laryllan

Aloa ONeill,

Im Prinzip hast du bereits einige wichtige Faktoren zusammengetragen, ein wenig was ergänzen kann ich noch:

Die im wesentlichen von dem liberalen Staatsrechtler Hugo Preuß entworfene Weimarer Verfassung war 1919 als Kompromiß zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und den bürgerlichen Koalitionspartnern, der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) und dem Zentrum entstanden. Mit 262 zu 75 Stimmen war die Reichsverfassung im Juli 1919 von der in Weimar tagenden Verfassungsgebenden Nationalversammlung verabschiedet worden. Allerdings waren zahlreiche Abgeordnete der Koalitionsparteien aus Protest gegen den "Kompromißcharakter" der Abstimmung ferngeblieben.

Dies wäre der erste Kritikpunkt. Aus unserer heutigen Sicht sicherlich nicht auffällig (zumindest nicht für einen Deutschen) - bei uns reicht ja für eine Änderung des Grundgesetztes eine 2/3 Mehrheit (die in diesem Falle ja gegeben wäre) - die Beteiligung bei der Aufstellung des Grundgesetzes nach dem 2. Weltkrieg sah jedoch anders aus.

Die Weimarer Verfassung war die erste parlamentarisch-demokratische Verfassung Deutschlands. Das Deutsche Reich konstituierte sich 1919 als parlamentarische Republik. Der auf vier Jahre nach allgemeinem, gleichem und geheimem Wahlrecht gewählte Reichstag übte die Gesetzgebung, das Budgetrecht und die Kontrolle der Exekutive aus.

Auch dies mutet etwas fremdartig und weniger modern-demokratisch an: Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) übt gleichzeitig Kontrolle auf die Durchführende Gewalt aus (das ist heute auch ein wenig anders geregelt, zumal für die Kontrolle ein gewaltiger Rattenschwanz an Instanzen zur Verfügung stand).


Die Reichsregierung war vom Vertrauen des Reichstags abhängig. Als starkes Gegengewicht zum Reichstag wurde das Amt des Reichspräsidenten mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Der auf sieben Jahre durch Direktwahl des Volks gewählte Reichspräsident besaß das Recht zur Reichstagsauflösung. Artikel 48 der Verfassung gab ihm das Recht, bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit den Ausnahmezustand zu verhängen und Notverordnungen zu erlassen.

Diese beiden Punkte hattest du ja auch schon genannt. Der Reichspräsident hat über den später verhängnisvollen Artikel 48 eine gewisse Machtpluralität.


Die Bestimmungen von Artikel 48, die den Reichspräsidenten im Licht eines "Ersatzkaisers" erscheinen ließen, waren Ausdruck des Mißtrauens der Nationalversammlung gegen die Parteiendemokratie. Im Unterschied zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurden die Parteien in der Weimarer Verfassung nicht als Teil der politischen Willensbildung verfassungsrechtlich anerkannt.

Deutlich demokratischer (oder sagen wir 'basisdemokratischer') war die Möglichkeit des Volkes durch Volksbegehren und Volksentscheide, Gesetze direkt zu beschließen.


Als klassische bürgerliche Grund- und Freiheitsrechte wurden Rechtsgleichheit, Freiheit der Person, Freizügigkeit, Recht der freien Meinungsäußerung, Petitionsrecht, Versammlungsfreiheit sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit in die Weimarer Verfassung mitaufgenommen.

Jedoch war auch die Kürzung bzw. kurzfristige Aussetzung unter Berufung aus den Paragraphen 48 bereits debattiert und von einige Parteien be-ja-t worden - auch dies wird im Verlauf der Zeit natürlich ein hinreichender Faktor für die Politik während des Nationalsozialismus.

Als angehender Historiker, möchte ich natürlich das []Deutsche Historische Museum als Quelle nicht verschweigen.

Namárie,
sagt ein Lary, wo nun erstmal weiterschreiben geht

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