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Hi liebe Leute,
ich habe ein Problem: Und zwar muss ich am kommenden Donnerstag die Klausur "Zivilrecht I" an meiner Uni schreiben. Ich war immer in der Vorlesung, hab alle Übungen mitgemacht... Und immer versucht die Fälle zu Hause zu lösen. Meine Frage jetzt an Euch zur Vorbereitung auf die Klausur:
WIE BEREITE ICH SINNVOLL MEIN BGB VOR? (Ich darf keine Buchstaben reinschreiben...nur Zahlen und §-Verlinkungen)
Ich würde gern mal wissen, wie man sich vernünftig auf eine solche Klausur vorbereitet? Ist meine erste Rechtsklausur. Wir haben den allg.Teil, Schuldrecht und Sachenrecht gehabt... BITTE HELFT MIR. Mir ist jeder Tipp Gold wert...*smile*
Euch allen ein schönes WOE
Grüße
der Analytiker
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Hallo Analytiker!
> Hi liebe Leute,
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> ich habe ein Problem: Und zwar muss ich am kommenden
> Donnerstag die Klausur "Zivilrecht I" an meiner Uni
> schreiben. Ich war immer in der Vorlesung, hab alle Übungen
> mitgemacht... Und immer versucht die Fälle zu Hause zu
> lösen. Meine Frage jetzt an Euch zur Vorbereitung auf die
> Klausur:
>
> WIE BEREITE ICH SINNVOLL MEIN BGB VOR? (Ich darf keine
> Buchstaben reinschreiben...nur Zahlen und §-Verlinkungen)
Dieses Reglement galt auch bei jeglichen Rechtsprüfungen an meiner Uni. Auch verschieden farbliches Unterstreichen vob Textpassagen war untersagt, wenn man ein System dabei erkennen konnte. Mir hat dann immer folgendes geholfen:
- Wenn vor der Anwendung eines § immer noch ein anderer § zu überprüfen war habe ich mir dies mit einem "!" und entsprechender Paragraphennummer vermerkt.
- Wenn in einem § die Rede von einer "Sache" ist, dann hab ich mir das Wort "Sache" unterstrichen und die entsprechende §-Nummer, wo der Begriff definiert wird, an den Rand geschrieben (man kann auch das Inhaltsverzeichnis nutzen, das dauert jedoch wesentlich länger).
- Wenn ein Paragraph einen anderen Paragraphen ausser Kraft setzt (weiss jetzt nicht mehr genau ob dies im Zivilrecht der Fall ist, im HGB gibt es auf jeden Fall solche Paragraphen, die Rechte, die durch das BGB gesichtert sind ausser Kraft setzen), dann habe ich mir dies mit einem "X" und entsprechendem § vermerkt.
> Ich würde gern mal wissen, wie man sich vernünftig auf eine
> solche Klausur vorbereitet?
Ich denke, am effektivsten ist es so, wie du es schon machst: immer wieder verschiedene Rechtfälle selbst lösen. Anders lernt man, denke ich, es nicht.
(in E. Klunzinger: "Übungen im Privatrecht" sind sehr viele Beispielfälle inkl. Musterlösung enthalten. Damit fiel mir die Vorbereitung immer wesentlich einfacher)
> Ist meine erste Rechtsklausur.
Da wünsch ich dir recht (nettes Wortspiel, mh? ) viel Erfolg.
> Wir haben den allg.Teil, Schuldrecht und Sachenrecht
> gehabt... BITTE HELFT MIR. Mir ist jeder Tipp Gold
> wert...*smile*
Ein paar allgemeine Tipps noch zur Bearbeitung von Rechtsfällen (denke, daß wird das gro der Klausur ausmachen):
- Wenn du die Fälle im Gutachterstil bearbeiten sollst: Keine Rechtssprechung betreiben! (gern gemachter Fehler von Neulingen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften)
- Beim Gutachterstil immer im Konjunktiv schreiben ("möglicher Weise", "würde", "könnte" etc.)
- Bei der Frage "Wie ist die Rechtslage?" sind alle möglichen Konstellationen mit ihren Rechtsfolgen abzuprüfen.
- Bei der Frage "Kann A von B Herausgabe/Schadensersatz/o.ä. verlangen?" ist lediglich auf diese spezielle Frage einzugehen.
- Jegliche Ausführungen und Schlussfolgerungen sind mit Rechtsquellen und entsprechenden Paragraphen, Absätzen und Sätzen zu belegen.
> Euch allen ein schönes WOE
>
> Grüße
> der Analytiker
Soweit meine Antwort. Ich lass den Status der Frage mal auf unbeantwortet, vielleicht hat ja noch jemand anderes ein Hilfestellung für dich parat.
Gruß,
Tommy
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 17:20 Mo 29.01.2007 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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