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annahmeverzug: aufgabe
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:02 Di 07.02.2006
Autor: hiphopergirlnrwno2

Hallo!!! kann mir mal bitte hier einer weiter helfen und zwar:

bei einem selbsthilfeverkauf wird ein höherer verkaufspreis erziehlt als ürsprünglich im kaufvertrag vereinbart worden war. nach abzug aller kosten verbleibt ein mehrerlös von 800,00€. begründen sie wer den mehrerlös erhält!

ich hoffe das mir hier einer die aufgabe hier erklären und weiter helfen kann!!!
danke schonmal!!
lg sarah

        
Bezug
annahmeverzug: Tipp
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:42 Di 07.02.2006
Autor: Josef

Hallo sarah,

>  
> bei einem selbsthilfeverkauf wird ein höherer verkaufspreis
> erziehlt als ürsprünglich im kaufvertrag vereinbart worden
> war. nach abzug aller kosten verbleibt ein mehrerlös von
> 800,00€. begründen sie wer den mehrerlös erhält!
>  

Die Kosten des Selbsthilfeverkaufs sind vom säumigen Käufer zu tragen. Der Anspruch des Gläubigers richtet sich dann auf die Geldforderung aus dem Selbsthilfeverkauf.

Der []Selbsthilfeverkauf ist im deutschen Recht in den §§ 383, 384 BGB geregelt. Eine ähnliche Regelung findet sich für den Handelskauf in § 373 des deutschen HGB.


Viele Grüße
Josef

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