kaufmannsarten < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
hallo nochmal!!sorry das ich andauernd hier rein schreibe aber ich weiß nicht wer mir sonst helfen soll!
2- schopfs freund seewald betreibt allein einen kleinen würstchenstand. aus prestigegründen beantragt er den eintrag ins handelsregister. prüfen sie anhand des HGB, ob das registeramt dem antrag zustimmen wird.
er ist ein kannkaufmann und das registergericht wird den antrag zustimmen oder???ist das richtig meine antwort??
3- die eltern von schopf betreiben eine größere landwirtschaft mit kaufmännischer organisation. sind sie eintragungspflichtig?
sie sind kannkaufleute und sind nicht eintragungspflichtig oder??ist das richtig???
4- ein kaufmann ohne kaufmännische organisation, der bislang nicht im handelsregister eingetragen war, gründet eine GmbH. ändert sich seine kaufmannseigenschaft???
kann mir mal BITTE BITTE einer meine antworten nachschauen wäre echt lieb!
danke schonmal!
lg sarah
|
|
|
|
Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 22:12 Fr 16.09.2005 | Autor: | Josef |
Hallo,
> 2- schopfs freund seewald betreibt allein einen kleinen
> würstchenstand. aus prestigegründen beantragt er den
> eintrag ins handelsregister. prüfen sie anhand des HGB, ob
> das registeramt dem antrag zustimmen wird.
>
> er ist ein kannkaufmann und das registergericht wird den
> antrag zustimmen oder???ist das richtig meine antwort??
>
>
>Ja, ist richtig.
§ 2 Kaufmann kraft Eintragung 3)
1 Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist. 2 Der Unternehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Eintragung nach den für die Eintragung kaufmännischer Firmen geltenden Vorschriften herbeizuführen. 3 Ist die Eintragung erfolgt, so findet eine Löschung der Firma auch auf Antrag des Unternehmers statt, sofern nicht die Voraussetzung des § 1 Abs. 2 eingetreten ist.
|
|
|
|
|
Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 22:17 Fr 16.09.2005 | Autor: | Josef |
Hallo,
3- die eltern von schopf betreiben eine größere landwirtschaft mit kaufmännischer organisation. sind sie eintragungspflichtig?
sie sind kannkaufleute und sind nicht eintragungspflichtig oder??ist das richtig???
Ist richtig!
Erstes Buch: Handelsstand
Erster Abschnitt: Kaufleute
§ 3 Kaufmann bei Land- und Forstwirtschaft 4)
(1) Auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft finden die Vorschriften des § 1 keine Anwendung.
(2) Für ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, gilt § 2 mit der Maßgabe, dass nach Eintragung in das Handelsregister eine Löschung der Firma nur nach den allgemeinen Vorschriften stattfindet, welche für die Löschung kaufmännischer Firmen gelten.
(3) Ist mit dem Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft ein Unternehmen verbunden, das nur ein Nebengewerbe des land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmens darstellt, so finden auf das im Nebengewerbe betriebene Unternehmen die Vorschriften der Absätze 1 und 2 entsprechende Anwendung.
|
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 07:47 Sa 17.09.2005 | Autor: | Josef |
Hallo,
>
> 4- ein kaufmann ohne kaufmännische organisation, der
> bislang nicht im handelsregister eingetragen war, gründet
> eine GmbH. ändert sich seine kaufmannseigenschaft???
>
Es ist und bleibt Kaufmann.
Kaufmann ist im allgemeinen Sprachgebrauch jede im Handel tätige Person einschließlich der kaufmännischen Angestellten; nach Handelsrecht (§§ 1 ff. HGB) jeder, der selbständig ein Handelsgewerbe betreibt, ferner jeder, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist.
Wie bisher betreiben als Formkaufleute die GmbH, AG, KGaA und eG kraft Rechtsform ein Handelsgewerbe.
|
|
|
|