nennung des Gesetzes < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 19:23 Mi 19.01.2011 | Autor: | domerich |
wenn in einem Text der gleiche Paragraph immer wieder auftaucht, reicht es wenn ich dann pro Abschnitt z.b. § XBYa BGB nenne und dann nur noch von § XYZa spreche?
in einer Klausur war es mal zulässig, wie ist es aber in einem wissenschaftl. text?
danke
|
|
|
|
Hallo Dominik,
die Regel lautet: Eindeutigkeit und Verständlichkeit.
Wenn Du in einem Abschnitt z.B. nur über diesen einen Paragraphen schreibst, brauchst Du nicht jedesmal das Gesetzeswerk mitzubenennen. Wenn Du zwei oder drei unterschiedliche Paragraphen des gleichen Gesetzes heranziehst, auch nicht. Wenn du zwei Paragraphen aus unterschiedlichen Gesetzen erörterst, ist es besser, nicht die Paragraphenzahl zu verwenden, sondern die Gesetzesbezeichnung.
Sobald es mehr Gesetze oder mehr Paragraphen werden, ist es meist besser, jedesmal die vollständige Zitation, ggf. sogar incl. Absatz und Satz zu verwenden.
Und ansonsten hat da jeder Prof. seine ganz eigenen und meist wohlbegründeten Ein- und Ansichten...
Grüße
reverend
|
|
|
|
|
Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:01 Do 20.01.2011 | Autor: | domerich |
danke für die antwort.
|
|
|
|