staatsorga begründetheit < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:05 Do 24.11.2005 | Autor: | sophyyy |
hallo,
könnte mir bitte einer in staatsorga helfen:
die zuläßigkeit zu prüfen ist klar, immer ein schema, das einfach abzuklopfen ist.
mein prob ist die begründetheit. gibt es da einen klassischen aufbau, den ich wie bei der zuläßigkeit abklopfen kann bei abstrakter normenkontrolle, Bund- länder- streit und organstreitverfahren.
an sich doch immer :
II. Begründetheit
(+), wenn die Maßnahme des Antragsgegners verfassungswidrig ist und dadurch Organrechte des Antragstellers verletzt werden.
1. Rechtsgrundlage
2. Formelle Verfassungsmäßigkeit
3. Materielle Verfassungsmäßigkeit
=> Verstoß gegen eine Bestimmung des GG?
aber was ist mit:
1) ausführung/ Maßstab
2) § verletzt?
3) rechtfertigungsgründe
das muß doch da irgendwo rein?!?!?
die fälle, die wir besprechen sind jedes mal anders. woher soll man denn dann auf die lösung kommen.
danke im voraus
S
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(Antwort) fertig | Datum: | 18:39 Fr 25.11.2005 | Autor: | Josef |
Hallo sophyyy,
Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes:
A. Zulässigkeit
- richtet sich nach den Anforderungen der Verfahrensart! (Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde
etc.)
B. Begründetheit
I. Formelle Rechtmäßigkeit
1. Zuständigkeit (®Kompetenzverteilung Bund-Länder, Art. 70 ff. GG!)
2. Verfahren (® Art. 76 ff. GG!)
3. Form (® Art. 82 GG)
II. Materielle Rechtmäßigkeit
1. In Übereinstimmung mit den Grundrechten
2. Im übrigen verfassungsgemäß
Fundstelle:
http://www.under-discussion.de/dokumente/allgemeine_staatslehre.pdf
Siehe ganz zum Schluss.
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 17:13 So 27.11.2005 | Autor: | sophyyy |
vielen dank, daß du mir immer so gute seiten nennst.
lg
sophyyy
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