zeitliche Änderung Drallvektor < Mechanik < Physik < Naturwiss. < Vorhilfe
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(Frage) reagiert/warte auf Reaktion | Datum: | 18:41 Mi 17.02.2010 | Autor: | DarkCell |
Aufgabe 1 | Ein Fahrgeschäft des Sommer-Doms kann, wie in der Draufsicht und Seitenansicht dargestellt werden, als System bestehend aus der Fahrgastkabine I, dem masselosen Arm II und der masselosen Antriebsachse III abgebildet werden. Die Antriebsachse III rotiert mir der Winkelgeschwindigkeit w(t) und hat die Länge l(t). Die Fahrgastkabine I kann als homogener Vollzylinder der Masse m mit Durchmesser d und Länge b modelliert werden. Sie rotiert mit der Winkelgeschwindigkeit OMEGA = const um ihre Rotationssymmetrieachse. Der Abstand des Schwerpunktes S von der Antriebsache ist s. Im Schwerpunkt S der Fahrgastkabine liegt der Ursprung des antriebsachsfesten Koordinatensystem K'. im Fußpunkt des Systems befindet sich das Inertialsystem K.
Gegeben: m;OMEGA=const;d;b;w(t);l(t);g
Hinweis: Aller Ergebnisse sind in Koordinaten des antriebsachsfesten Koordinatensystems K' anzugeben |
Aufgabe 2 | Bestimmen Sie für den Drallvektor [mm] L_{S} [/mm] der Fahrgastkabine bezüglich ihres Schwerpunktes die zeitliche Änderung gegenüber dem Inertialsystem. |
Ich komme einfach nicht auf die Lösung, die gegeben ist. Mein Ansatz war immer
[mm] \bruch{dL_{S}}{dt}=J_{S}*\bruch{dw_{abs}}{dt}
[/mm]
Aber damit komme ich auf offensichtlich andere Ergebnisse.
Wo ist mein Denkfehler.
als Zwischenergebnisse habe ich herausbekommen:
Drehgeschwindigkeitsvektor der Antriebsachse [mm] w_{A}=\vektor{0 \\ 0 \\ -w(t)}
[/mm]
Drehgeschwindigkeitsvektor der Fahrgastkabine [mm] w_{F}=\vektor{0 \\ OMEGA \\ -w(t)}
[/mm]
und für den Trägsheitstensor
[mm] J_{F}^{S}=\vmat{ \bruch{1}{12} m (\bruch{3}{4} d^2 +b^2) & 0 & 0 \\ 0 & \bruch{1}{8} m d^2 & 0 \\ 0 & 0 &\bruch{1}{12} m (\bruch{3}{4} d^2 +b^2) }
[/mm]
Danke schonmal im Voraus.
[Dateianhang nicht öffentlich]
Dateianhänge: Anhang Nr. 1 (Typ: jpg) [nicht öffentlich]
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:14 Mi 17.02.2010 | Autor: | Kroni |
Hallo DarkCell,
ich habe die Links zu deinen eingescannten Bildern entfernt, weil sie gegen das Urheberrecht verstossen.
Ich moechte dich bitten, die Frage bzw. die Aufgabe selbst hier reinzustellen in selbstgeschrieben Form oder getippter Form, damit keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden.
Ich hoffe, dass du Verstaendnis dafuer hast.
Viele Gruesse,
Kroni
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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:43 Do 18.02.2010 | Autor: | DarkCell |
Inwieweit verstößt eine durch die Fachschaft öffentlich gemachte Klausurvorlage, sofern der Stempel noch vorhanden ist gegen das Urheberrecht? Diese Klausurmusterlösungen wurden durch den Fachschaftsrat zur Verbreitung und Vervielfältigung der Studenten freigeben.
Ich verstehe ja das Problem, nur kann ich schlecht die Abbildungen abtippen :S
Außerdem dürfte es aus Urheberrechtlichen Gründen eigentlich kaum einen Unterschied machen, ob ich ein Dokument nachgetippt oder als Scan veröffentliche. Da die Bilder selbst von mir gescannt sind, sind die eigentlich mein geistiges Eigentum, nur der Inhalt des Bilder müsste ja beim Eigentümer verbleiben, aber ob ich nun den Inhalt des Bilder als .doc oder .jpg veröffentliche, dürfte doch egal sein oder liege ich falsch?
Ich will nicht unhöflich sein, ich verstehe nur die Problematik in diesem speziellen Bezug nicht.
MfG
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(Antwort) fertig | Datum: | 16:20 Do 18.02.2010 | Autor: | leduart |
Hallo
wenn du dazuschreibst, vom Fachschaftsrat zur Verbreitung freigegeben, dürfen wir sie wohl veröffentlichen.
wenn du die auf ne andere webseite legst auf der man Bilder hinterlegen kann ists noch einfacher.
Wir sind keine Juristen. Aber dass etwas, was du gescannt hast dein geistiges Eigentum ist, ist sicher falsch.
Die Rechtslage im Internet ist nicht wirklich klar, aber wir ein Verein, der Mühe hat, den Server zu bezahlen, und schlichtangst vor Klagen. dabei jeweils von nem Moderator zu verlangen, dass er abwägen kann, ob ein Scan zu ner Klage (vielleicht erst in 3 jahren) führen kann, ist zu viel verlangt.
es gibt Rechtsanw. die das Netz nach irgendwelchen einklagbaren "Vergehen" durchsuchen. Dann können sie dir erstmal ne "Abmahnung" auf Untrlassung schicken. für die muss man dann schon ca500€ zahlen, wenn man nicht nen Anwalt anstellt (der auch kostet) um das zurückzuweisen!
Schön findet das keiner von uns, sondern lästig.
Gruss leduart
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Danke für die schnelle kompetente Antwort, habe jetzt selber eine Zeichnung erstellt. Beim nächsten Mal also dazuschreiben, dass die Vorlage vom Fachschaftsrat zur Verbreitung freigegeben ist? Und was soll dein Satz
"wenn du die auf ne andere webseite legst auf der man Bilder hinterlegen kann ists noch einfacher. " mir sagen? Ich hatte sie ja woanders hinterlegt, nämlich auf Imageshack.us, dann wurden aber ja die Links entfernt. Die Datei lag ja gar nicht bei euch auf dem Server.
MfG David
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 17:20 Sa 20.02.2010 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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(Antwort) fertig | Datum: | 19:27 Mi 17.02.2010 | Autor: | leduart |
Hallo
so wie die Aufgabe vorliegt, kann man sie nicht beantworten.
Gruss leduart
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