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zurechnungsprinzipien-int.RW: Frage
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:24 Fr 27.05.2005
Autor: woody

hi
ich bin gerade dabei zu versuchen(!) das finalprinzip vom kausalprinzip und das durchschnittsprinzip vom beanspruchungsprinzip zu unterscheiden. jedoch verstehe ich das finalprinzip in seiner bedeutung nicht!kann mir da bitte jemand weiterhelfen.
ich habe hier ein bsp...ich muss eines der prinzipien diesem zuordnen.
>zeitabhängige abschreibung für eine maschine ,auf der nur die produktgruppe A gefertigt wird.> es ist das finalprinzip-aber warum???
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. scheinmal danke im vorraus! thx-woody

        
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zurechnungsprinzipien-int.RW: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 08:37 So 29.05.2005
Autor: Josef

Hallo woody,

Unter Finalprinzip versteht man die Vollkostenrechnung.

Die Abschreibung wird voll der  Maschine, auf  der nur die Produktgruppe A gefertigtt wird, zugerechnet.  Daher  gilt hier das Finalprinzip.

Kosten werden Vollkostenrechnung und Teilkostenrechnung unterschieden. Während bei der Vollkostenrechung sämtliche Kosten auf die jeweiligen Bezugsgrößen (z.B. Kostenstellen, Kostenträger) verrechnet werden, berücksichtigt die Teilkostenrechnung nur die für den jeweiligen Zweck der Kostenrechnung relevanten Kosten. Eine Teilkostenrechnung ist z.B. die Deckungsbeitragsrechnung, bei der die Erlöse des Kostenträgers in die Betrachtung einbezogen werden: Die Differenz zwischen dem zurechenbaren Erlös (z.B. Stückpreis) und den zurechenbaren Kosten (z.B. variable Stückkosten) des Kostenträgers bildet den  Deckungsbeitrag. Damit ein Unternehmen keinen Verlust erleidet, müssen die Deckungsbeiträge (Bruttogewinn) so groß sein, dass die nicht zugerechneten Kosten gedeckt werden.

Literatur:
Kosten- und Leistungsrechnung. Einführung in die Grundlagen, bearbeitet von J.Christmann und H.-W. Witthoff. Wiesbaden 1994.
Olfert, K.: Kostenrechnung. Ludwigshafen am Rhein 101996.
Zimmermann, G.: Grundzüge der Kostenrechnung, 2Bände. München u.a. 6 1996.
    
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001





Bezug
                
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zurechnungsprinzipien-int.RW: Frage
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:54 So 29.05.2005
Autor: woody

hi
vielen dank für die antwort. ich habe jedoch noch eine spezielle frage. und zwar ...habe ich die definition für das finalprinzip folgenderweise im hefter stehen: man muss darauf achten, welche kosten wegfallen würden, wenn  das objekt nicht entstanden wäre. es stellt eine mitte.zweck beziehung dar.der güterverzehr wirkt auf die erstellung,...auch wenn keine herstellung vollzogen wird, entsteht ein güterverzehr.

> so jetzt meine frage... wie ist das an meinem schon angeführten bsp. zu verstehen?> bsp:zeitabhängige abschreibung für eine maschine , auf der nur die produktart A gefertigt wird.

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. danke-woody

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zurechnungsprinzipien-int.RW: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:57 So 29.05.2005
Autor: Josef

Hallo woody,

für die Herstellung der Produktart A wird eine Maschine benötigt. Hierdurch entstehen Kosten. Neben den Betriebskosten sind auch Anschafffungskosten für diese Maschine angefallen. Die Anschaffungskosten werden üblicherweise über die Nutzungsdauer jährlich als Abschreibung (AfA)  berücksichtigt.

Auch wenn keine Herstellung vollzogen wird, entsteht ein Güterverzehr, nämlich die sogenannte Afa (Abschreibung). Diese Kosten gehören zu den Fixkosten.



Hauptkritikpunkt an der Vollkostenrechnung ist, dass bei diesem Verfahren die Kosten unabhängig von der Verursachung der Kosten (insbesondere der Ausbringungsmenge) auf die Kostenträger verrechnet werden (Fixkostenproportionalisierung). Beispielsweise werden die fixen Abschreibungskosten einem Produkt zugeschlüsselt, obwohl diese Kosten völlig unabhängig davon anfallen, ob das Produkt überhaupt, und wenn ja, in welcher Stückzahl produziert wird. Weiterhin wird argumentiert, dass eine verursachungsgerechte Verrechnung von Gemeinkosten grundsätzlich nicht möglich ist.

Bedingt durch diese Mängel ist es nicht möglich eine ganze Reihe von kurzfristigen Entscheidungen durch die Vollkostenrechnung zu untermauern. Die Verfechter der Vollkostenrechnung hingegen argumentieren, dass eine Unternehmung, um überleben zu können, mittel- bis langfristig sämtliche Kosten durch seine Umsätze decken können muss und daher alle Kosten seinen Erzeugnissen zuordnen soll (Langfristig sind alle Kosten variabel).

weiteres siehe unter:

[]http://de.wikipedia.org/wiki/Vollkostenrechnung

Bezug
                                
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zurechnungsprinzipien-int.RW: Frage
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:36 Di 31.05.2005
Autor: woody

hallo
ersteinmal vielen dank josef.ich habe aber noch eine frage dazu. bedeutet das, dass ich das finalprinzip sozusagen als fixkosten ansehen soll?also als kosten die anfallen, wenn eine anlage od. anderes nicht genutzt werden? wenn ich nocheinmal zurückkomme zu meinem bsp. abschreibung einer maschine (zeitabhängig)> bedeutet, da die maschine an wert verliert, ob ich sie nun nutze oder nicht, muss ich das finalpr. anwenden. also kann ich es auch so sehen, das wertverlust=kosten bedeutet?
gruss-woody =)

Bezug
                                        
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zurechnungsprinzipien-int.RW: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 20:52 Do 02.06.2005
Autor: Josef

Hallo woody,


ich habe aber noch eine frage

> dazu. bedeutet das, dass ich das finalprinzip sozusagen als
> fixkosten ansehen soll?also als kosten die anfallen, wenn
> eine anlage od. anderes nicht genutzt werden?

Stimmt!

wenn ich

> nocheinmal zurückkomme zu meinem bsp. abschreibung einer
> maschine (zeitabhängig)> bedeutet, da die maschine an wert
> verliert, ob ich sie nun nutze oder nicht, muss ich das
> finalpr. anwenden. also kann ich es auch so sehen, das
> wertverlust=kosten bedeutet?

Stimmt!



Abschreibung,
  Betriebswirtschaft: rechnerische Erfassung von Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände entweder durch Herabsetzung des Wertes des abzuschreibenden Gegenstandes auf der Aktivseite der Bilanz (direkte Abschreibung) oder durch Ansatz eines Wertberichtigungsbetrages auf der Passivseite (indirekte Abschreibung). Die Abschreibung dient der richtigen Verteilung von Ausgaben auf die Perioden, in denen der Wert des angeschafften Gutes verzehrt wurde. Abschreibungen sind somit Aufwand im Rahmen der Erfolgsrechnung und Kosten im Rahmen der Kosten- und Ergebnisrechnung. Ursachen der Abschreibung sind: Zeitablauf: Ablauf der Mietzeit für ein Grundstück, auf dem eine Anlage steht, Ablauf von Patenten und Ähnlichem; Verschleiß: ruhender Verschleiß, der unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme erfolgt; nutzungsbedingter Verschleiß (Substanzverringerung);
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001

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